Parken an der Bezirkssportanlage
Zusammenfassung
Der Magistrat kann keine endgültige Stellungnahme zum Thema Parken an der Bezirkssportanlage abgeben, da noch Abstimmungen zwischen den Ämtern erforderlich sind. Dies zeigt die Notwendigkeit einer weiteren Klärung der Situation.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können, da noch ämterübergreifende Abstimmungen erforderlich sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2020OFOF 261/15Parken an der BezirkssportanlageOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Februar 2020OMOM 5757Parken an der BezirkssportanlageDirektanregung
- 29. Mai 2020Sie sind hierSTST 1081Parken an der BezirkssportanlageStellungnahme
- 8. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 54 WochenSTST 320Parken an der BezirkssportanlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab