Parken an der Bezirkssportanlage
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zum Bau zusätzlicher Parkplätze an der Bezirkssportanlage abgelehnt. Die Gründe hierfür sind der Schutz des Landschaftsschutzgebietes und die Zielsetzung einer umweltverträglichen Mobilität. Zudem ist der Bereich aufgrund des Höhenunterschieds zwischen Sportgelände und Straße ungeeignet für Parkbuchten.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Heinrich-Becker-Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 03.08.2026.
- Anfrage zur Anbringung eines behördlichen Messgeräts an der Heinrich-Becker-Straße 20 gegenüber dem Schwimmbad und dem Sportplatz03.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Gefahrlose Nutzung der Rollschuhbahn an der Heinrich-Becker-Straße in Nieder-Eschbach09.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Gefahrlose Nutzung der Rollschuhbahn an der Heinrich-BeckerStraße in Nieder-Eschbach24.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Heinrich-Becker-Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Grünstreifen vor der Einzäunung der Bezirkssportanlage ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes Zone 1 und prägt maßgeblich den Grünzug des Eschbaches mit, der parallel zur Heinrich-Becker-Straße direkt gegenüber der Bezirkssportanlage verläuft. Der Magistrat hat daher die Aufgabe, diesen Bereich zu erhalten und zu sichern. Der Bau zusätzlicher Parkplätze widerspricht darüber hinaus den Zielen der angestrebten Verkehrswende, Mobilität zu Sportanlagen umweltverträglich zu organisieren. Letztlich bietet sich der beschriebene Bereich generell nicht für den Bau von Parkbuchten an, da zwischen Oberkante Sportgelände und Oberkante Straße ein Höhenunterschied von bis zu einem Meter besteht. Aus diesen Gründen kann die Anregung nicht umgesetzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2020OFOF 261/15Parken an der BezirkssportanlageOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Februar 2020OMOM 5757Parken an der BezirkssportanlageDirektanregung
- 29. Mai 2020STST 1081Parken an der BezirkssportanlageStellungnahme
- 8. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 54 WochenSTST 320Parken an der BezirkssportanlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab