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Schulische Betreuung an der Günderrodeschule

Vorlagentyp: OM
108 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

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Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5145 entstanden aus Vorlage: OF 1042/1 vom 28.08.2019

Betreff: Schulische Betreuung an der Günderrodeschule Vorgang: OM 4170/19 OBR 1; ST 1546/19 Der Magistrat wird aufgefordert, seine Stellungnahme vom 12.08.2019, ST 1546, unter Berücksichtigung der Einwände der Leitung der Günderrodeschule und der Leitung der Erweiterten Schulischen Bildung (ESB) mit der Maßgabe zu revidieren, dass im Nebengebäude der Günderrodeschule das Erdgeschoss (weiterhin) und das erste Obergeschoss (zusätzlich) für die ESB zur Verfügung gestellt werden.

Begründung:

  1. Zu Absatz 1 Satz 1 der Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019: "Bei der Einrichtung der Erweiterten Schulischen Betreuung an der Günderrodeschule im April 2013 stand bereits fest, dass die Nutzung der Räumlichkeiten im Dienstwohngebäude zeitlich begrenzt ist." Die zeitliche Begrenzung der Nutzung des Nebengebäudes wurde im April 2013 weder der ESB noch der Schulleitung mitgeteilt. Sofern später eine Befristung festgelegt wurde, wird um Mitteilung gebeten, wer diese zu welchem Zeitpunkt veranlasst hat und wem sie bekannt gegeben wurde. Tatsächlich waren noch 2017 Planungen im Gespräch, einen separaten Eingang vom Hinterhof für die Kinder einzubauen, damit sie nicht immer vorne über den Haupteingang in die Wohnung kommen.
  2. Zu Absatz 1 Satz 2 der Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019: "Ob und in welcher Notwendigkeit eine weitere Nutzung erforderlich bzw. möglich ist, wird geprüft." Günderrodeschule und ESB begrüßen diese Prüfung und bitten um Mitteilung,
    • a)wer diese Prüfung
    • b)auf welcher Grundlage (steigende Kinderzahlen im Gallus)
    • c)bis zu welchem Termin durchführt und
    • d)in welcher Weise Günderrodeschule und ESB über Fortschritt und Ergebnis der Prüfung informiert werden.
  3. Zu Absatz 2 der Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019: "Durch den Anbau, der ab den Osterferien 2019 genutzt werden kann, erhält die Günderrodeschule den größtmöglichen Flächengewinn, der auf dem Grundstück baulich realisierbar ist." Der Anbau (der entgegen der Stellungnahme des Magistrats immer noch nicht vollständig nutzbar ist) war von Anfang an zu klein geplant, da die Schülerzahlenprognosen (deutlich wachsende Schülerzahlen) nicht berücksichtigt wurden. Er wurde nur deshalb nicht größer (insbesondere höher) geplant, weil dies nur mit einem solideren Fundament vertretbar gewesen wäre, was aus Kostengründen verworfen wurde. Insofern handelt es sich keinesfalls um den "größtmöglichen Flächengewinn". Dieser bestünde heute vielmehr in einer vollständigen Nutzung des gesamten Nebengebäudes.
  4. Zu Absatz 3 Satz 1 und 2 der Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019: "Um zusätzliche pädagogische Angebote abbilden zu können, ist auch an eine multifunktionale Nutzung von weiteren Klassenräumen zu denken. Die Schule kann durch das Stadtschulamt bei der Planung und Einrichtung solch multifunktionaler Räume beraten und finanziell unterstützt werden." Die Schule komplett multifunktional auszustatten (d. h. die Räume so auszustatten, dass verschiedene pädagogische Bedürfnisse in einem Raum abgedeckt werden können) ist auch der Wunsch von Günderrodeschule und ESB. Dieser Wunsch wurde mehrfach in Bausitzungen geäußert, aber vom Stadtschulamt aus Kostengründen abgelehnt. Unter den heutigen Bedingungen ist die Schule nicht multifunktional nutzbar. Nur drei Räume (neben den Räumen der ESB, die auch multifunktional zu nutzen sind) sind auf Multifunktionalität ausgelegt. Insofern ist der Hinweis auf eine multifunktionale Nutzung unter Einbeziehung des Stadtschulamtes leider nicht zielführend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Januar 2019OFOF 814/1Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 22. Januar 2019OMOM 4170Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleDirektanregung
  3. 12. August 2019STST 1546Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleStellungnahme
  4. 28. August 2019OFOF 1042/1Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 17. September 2019Sie sind hier
    OMOM 5145Schulische Betreuung an der Günderrodeschule
    Direktanregung
  6. 15. Dezember 2019OFOF 1145/1Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleOrtsbeiratsantrag · SPD
  7. 14. Januar 2020VV 1521Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleAnfrage
  8. 22. Januar 2021STST 118Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleStellungnahme
  9. 1. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 108 WochenSTST 195Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 1
Sitzung 42 · 18.08.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 43 · 15.09.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 44 · 20.10.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 45 · 24.11.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 46 · 12.01.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31

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