Schulische Betreuung an der Günderrodeschule
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1546
Betreff: Schulische Betreuung an der Günderrodeschule Bei der Einrichtung der Erweiterten Schulischen Betreuung an der Günderrodeschule im April 2013 stand bereits fest, dass die Nutzung der Räumlichkeiten im Dienstwohngebäude zeitlich begrenzt ist. Ob und in welcher Notwendigkeit eine weitere Nutzung erforderlich bzw. möglich ist, wird geprüft. Durch den Anbau, der ab den Osterferien 2019 genutzt werden kann, erhält die Günderrodeschule den größtmöglichen Flächengewinn, der auf dem Grundstück baulich realisierbar ist. Um zusätzliche pädagogische Angebote abbilden zu können, ist auch an eine multifunktionale Nutzung von weiteren Klassenräumen zu denken. Die Schule kann durch das Stadtschulamt bei der Planung und Einrichtung solch multifunktionaler Räume beraten und finanziell unterstützt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2019OFOF 814/1Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. Januar 2019OMOM 4170Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleDirektanregung
- 12. August 2019Sie sind hierSTST 1546Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleStellungnahme
- 28. August 2019OFOF 1042/1Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. September 2019OMOM 5145Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleDirektanregung
- 15. Dezember 2019OFOF 1145/1Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Januar 2020VV 1521Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleAnfrage
- 22. Januar 2021STST 118Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleStellungnahme
- 1. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 108 WochenSTST 195Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab