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Schulische Betreuung an der Günderrodeschule

Vorlagentyp: OM
107 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4170 entstanden aus Vorlage: OF 814/1 vom 05.01.2019

Betreff: Schulische Betreuung an der Günderrodeschule Der Magistrat wird aufgefordert, im Nebengebäude der Günderrodeschule im Gallus (Hufnagelstraße 23, 60326 Frankfurt am Main) das Erdgeschoss (weiterhin) und das

  1. Obergeschoss (zusätzlich) für die Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die Schulgemeinde der Günderrodeschule (Kollegium, Elternschaft und Erweiterte Schulische Betreuung) hat von Plänen gehört, dass das Erdgeschoss des Nebengebäudes der Schule ab 2020 nicht mehr für Schule und ESB zur Verfügung stehen, sondern stattdessen als Wohnraum vermietet werden soll. Zwar befürwortet der Ortsbeirat 1 die Schaffung von neuem Wohnraum, allerdings ist der Bedarf an Betreuungsangeboten ebenfalls durch den Wandel von Familien- und Erwerbsstrukturen stetig angestiegen. Die Zusammenarbeit der Schule mit der ESB ist ein wesentlicher Baustein in der Betreuung der Schulkinder und ermöglicht neben einer strukturierten, verlässlichen Betreuung zusätzliche Förderung und Unterstützung der Kinder. Gerade in einem Stadtteil wie dem Gallus, mit einem hohen Anteil an Kindern aus sog. bildungsfernen Familien und einem hohen Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund, ist die Betreuung und Förderung der Kinder durch die ESB außerordentlich wichtig. Gegenläufig zur derzeitigen Planung ist sogar eine zusätzliche Nutzung der - seit Mai 2018 leer stehenden - Wohnung im ersten Stock durch Schule (Vorlauf) und ESB für die Bewältigung der o. g. Aufgaben unabdingbar, da die Schülerzahlen zukünftig noch deutlich steigen werden. Gegen die vorliegende Anregung wird eingewendet werden, dass die ESB ihre Aufgaben in den Räumlichkeiten der Schule und ihres Anbaus erfüllen solle. Entgegen der Nutzung an weiterführenden Schulen sind aber die Klassenräume an Grundschulen keine reinen Unterrichtsräume, die problemlos in Minutenschnelle funktional umwandelbar wären. Sie sind einerseits regelrechte Lebensräume für die Kinder der jeweiligen Klasse, sodass eine zusätzliche intensive Nutzung durch die ESB nicht praktikabel ist, andererseits dienen sie nach Unterrichtsende auch als Arbeitsräume der Lehrkräfte. Die Räume des Nebengebäudes wären auch zukünftig eine wichtige Ressource für pädagogische Kleinprojektarbeit im Nachmittagsbereich, welche nicht durch die angedachten Betreuungsräume im neuen Raumkonzept der Schule abzudecken sind. Sie bieten zudem die Möglichkeit, die bisherigen Vorlaufkurse und das Angebot der Frühbetreuung in bewährter Weise fortlaufen zu lassen sowie die Chance im Bedarfsfalle individualisierte Angebote wie Elterncafé oder Schülercafé zu gestalten. Die Tatsache, dass in Frankfurt ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum herrscht, bedauert der Ortsbeirat 1 außerordentlich, doch steht es in keinem Verhältnis, dafür dringend benötigten Schulbetreuungsraum umzuwidmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Januar 2019OFOF 814/1Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 22. Januar 2019Sie sind hier
    OMOM 4170Schulische Betreuung an der Günderrodeschule
    Direktanregung
  3. 12. August 2019STST 1546Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleStellungnahme
  4. 28. August 2019OFOF 1042/1Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 17. September 2019OMOM 5145Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleDirektanregung
  6. 15. Dezember 2019OFOF 1145/1Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleOrtsbeiratsantrag · SPD
  7. 14. Januar 2020VV 1521Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleAnfrage
  8. 22. Januar 2021Antwort des Magistrats · nach 107 WochenSTST 118Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 32 · 18.06.2019
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31

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