Schulische Betreuung an der Günderrodeschule
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenBegründung
Günderrodeschule Vorgang: OM 4170/19 OBR 1; ST1546/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, seine Stellungnahme vom 12.08.2019, ST 1546, unter Berücksichtigung der Einwände der Leitung von Günderrodeschule und von Leitung der ESB mit der Maßgabe zu revidieren, dass im Nebengebäude der Günderrodeschule das Erdgeschoss (weiterhin) und das
- Obergeschoss (zusätzlich) für die Erweiterte Schulische Bildung (ESB) zur Verfügung gestellt werden. Begründung:
- Zu Absatz 1, Satz 1 der Stellungnahme des Magistrats: "Bei der Einrichtung der Erweiterten Schulischen Betreuung an der Günderrodeschule im April 2013 stand bereits fest, dass die Nutzung der Räumlichkeiten im Dienstwohngebäude zeitlich begrenzt ist."Die zeitliche Begrenzung der Nutzung des Nebengebäudes wurde im April 2013 weder der ESB noch der Schulleitung mitgeteilt. Sofern später eine Befristung festgelegt wurde, wird um Mitteilung gebeten, wer diese, zu welchem Zeitpunkt veranlasst hat und wem sie bekannt gegeben wurde. Tatsächlich waren noch 2017 Planungen im Gespräch, einen separaten Eingang vom Hinterhof für die Kinder einzubauen, damit sie nicht immer vorne über den Haupteingang in die Wohnung kommen.
- Zu Absatz 1, Satz 2 der Stellungnahme des Magistrats: "Ob und in welcher Notwendigkeit eine weitere Nutzung erforderlich bzw. möglich ist, wird geprüft." Schule und ESB begrüßen diese Prüfung und bitten um Mitteilung
- a)wer diese Prüfung
- b)auf welcher Grundlage (steigende Kinderzahlen im Gallus)
- c)bis zu welchem Termin durchführt und
- d)in welcher Weise ESB und Günderrodeschule über Fortschritt und Ergebnis der Prüfung informiert werden.
- Zu Absatz 2 der Stellungnahme des Magistrats: "Durch den Anbau, der ab den Osterferien 2019 genutzt werden kann, erhält die Günderrodeschule den größtmöglichen Flächengewinn, der auf dem Grundstück baulich realisierbar ist."Der Anbau (der entgegen der Stellungnahme des Magistrats immer noch nicht vollständig nutzbar ist) war von Anfang an zu klein geplant, da die Schülerzahlenprognosen (deutlich wachsende Schülerzahlen) nicht berücksichtigt wurden. Er wurde nur deshalb nicht größer (insbesondere höher) geplant, weil dies nur mit einem solideren Fundament vertretbar gewesen wäre, was aus Kostengründen verworfen wurde. Insofern handelt es sich keinesfalls um den "größtmöglichen Flächengewinn". Dieser bestünde heute vielmehr in einer vollständigen Nutzung des gesamten Nebengebäudes.
- Zu Absatz 3, Satz 1 und 2 der Stellungnahme des Magistrats: "Um zusätzliche pädagogische Angebote abbilden zu können, ist auch an eine multifunktionale Nutzung von weiteren Klassenräumen zu denken. Die Schule kann durch das Stadtschulamt bei der Planung und Einrichtung solch multifunktionaler Räume beraten und finanziell unterstützt werden". Die Schule komplett multifunktional auszustatten (d.h. die Räume so auszustatten, dass verschiedene pädagogische Bedürfnisse in einem Raum abgedeckt werden können) ist auch der Wunsch von Schule und ESB. Dieser Wunsch wurde mehrfach in Bausitzungen geäußert, aber vom Stadtschulamt aus Kostengründen abgelehnt. Unter den heutigen Bedingungen ist die Schule nicht multifunktional nutzbar. Nur drei Räume (neben den Räumen der ESB, die auch multifunktional zu nutzen sind) sind auf Multifunktionalität ausgelegt. Insofern ist der Hinweis auf eine multifunktionale Nutzung unter Einbeziehung des Stadtschulamtes leider nicht zielführend.
Inhalt
Antrag vom 28.08.2019, OF 1042/1
Betreff: Schulische Betreuung an der Günderrodeschule Vorgang: OM 4170/19 OBR 1; ST1546/19
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, seine Stellungnahme vom 12.08.2019, ST 1546, unter Berücksichtigung der Einwände der Leitung von Günderrodeschule und von Leitung der ESB mit der Maßgabe zu revidieren, dass im Nebengebäude der Günderrodeschule das Erdgeschoss (weiterhin) und das
- Obergeschoss (zusätzlich) für die Erweiterte Schulische Bildung (ESB) zur Verfügung gestellt werden. Begründung:
- Zu Absatz 1, Satz 1 der Stellungnahme des Magistrats: "Bei der Einrichtung der Erweiterten Schulischen Betreuung an der Günderrodeschule im April 2013 stand bereits fest, dass die Nutzung der Räumlichkeiten im Dienstwohngebäude zeitlich begrenzt ist."Die zeitliche Begrenzung der Nutzung des Nebengebäudes wurde im April 2013 weder der ESB noch der Schulleitung mitgeteilt. Sofern später eine Befristung festgelegt wurde, wird um Mitteilung gebeten, wer diese, zu welchem Zeitpunkt veranlasst hat und wem sie bekannt gegeben wurde. Tatsächlich waren noch 2017 Planungen im Gespräch, einen separaten Eingang vom Hinterhof für die Kinder einzubauen, damit sie nicht immer vorne über den Haupteingang in die Wohnung kommen.
- Zu Absatz 1, Satz 2 der Stellungnahme des Magistrats: "Ob und in welcher Notwendigkeit eine weitere Nutzung erforderlich bzw. möglich ist, wird geprüft." Schule und ESB begrüßen diese Prüfung und bitten um Mitteilung
- a)wer diese Prüfung
- b)auf welcher Grundlage (steigende Kinderzahlen im Gallus)
- c)bis zu welchem Termin durchführt und
- d)in welcher Weise ESB und Günderrodeschule über Fortschritt und Ergebnis der Prüfung informiert werden.
- Zu Absatz 2 der Stellungnahme des Magistrats: "Durch den Anbau, der ab den Osterferien 2019 genutzt werden kann, erhält die Günderrodeschule den größtmöglichen Flächengewinn, der auf dem Grundstück baulich realisierbar ist."Der Anbau (der entgegen der Stellungnahme des Magistrats immer noch nicht vollständig nutzbar ist) war von Anfang an zu klein geplant, da die Schülerzahlenprognosen (deutlich wachsende Schülerzahlen) nicht berücksichtigt wurden. Er wurde nur deshalb nicht größer (insbesondere höher) geplant, weil dies nur mit einem solideren Fundament vertretbar gewesen wäre, was aus Kostengründen verworfen wurde. Insofern handelt es sich keinesfalls um den "größtmöglichen Flächengewinn". Dieser bestünde heute vielmehr in einer vollständigen Nutzung des gesamten Nebengebäudes.
- Zu Absatz 3, Satz 1 und 2 der Stellungnahme des Magistrats: "Um zusätzliche pädagogische Angebote abbilden zu können, ist auch an eine multifunktionale Nutzung von weiteren Klassenräumen zu denken. Die Schule kann durch das Stadtschulamt bei der Planung und Einrichtung solch multifunktionaler Räume beraten und finanziell unterstützt werden". Die Schule komplett multifunktional auszustatten (d.h. die Räume so auszustatten, dass verschiedene pädagogische Bedürfnisse in einem Raum abgedeckt werden können) ist auch der Wunsch von Schule und ESB. Dieser Wunsch wurde mehrfach in Bausitzungen geäußert, aber vom Stadtschulamt aus Kostengründen abgelehnt. Unter den heutigen Bedingungen ist die Schule nicht multifunktional nutzbar. Nur drei Räume (neben den Räumen der ESB, die auch multifunktional zu nutzen sind) sind auf Multifunktionalität ausgelegt. Insofern ist der Hinweis auf eine multifunktionale Nutzung unter Einbeziehung des Stadtschulamtes leider nicht zielführend.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2019OFOF 814/1Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. Januar 2019OMOM 4170Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleDirektanregung
- 12. August 2019STST 1546Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleStellungnahme
- 28. August 2019Sie sind hierOFOF 1042/1Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. September 2019OMOM 5145Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleDirektanregung
- 15. Dezember 2019OFOF 1145/1Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Januar 2020VV 1521Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleAnfrage
- 22. Januar 2021STST 118Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleStellungnahme
- 1. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 108 WochenSTST 195Schulische Betreuung an der GünderrodeschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme