Bahnunterführung Goldsteinstraße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2011, OM 5039 entstanden aus Vorlage: OF 1244/5 vom 31.01.2011
Betreff: Bahnunterführung Goldsteinstraße Der Magistrat wird gebeten, Verhandlungen mit der Deutschen Bahn aufzunehmen, dass im Hinblick auf die geplante Erweiterung dieser Bahnstrecke um zwei Gleise die gefährliche Bahnunterführung Goldsteinstraße für den Verkehr entsprechend und gefahrlos gestaltet wird.
Begründung: Die Bahnunterführung in der Goldsteinstraße ist für alle Verkehrsteilnehmer lebensgefährlich. Sie ist zu eng für Pkw und Radfahrer, zu eng für Fußgänger und mit Kinderwagen oder Rollstuhl nahezu unpassierbar. Ein Bus muss sich auch noch durchzwängen. Es kann nicht sein, dass die Deutsche Bahn ihre Verpflichtung, Verkehrswege für die Menschen sicher zu machen, vernachlässigt, und sie diese Bausünde zum Schaden der Verkehrsteilnehmer noch länger so stehen lässt. Die Deutsche Bahn plant in naher Zukunft die Erweiterung der Bahnstrecke um zwei Gleise. Demzufolge muss sich auch die unhaltbare Verkehrssituation an und um die Bahnunterführung Goldsteinstraße positiv für die Verkehrsteilnehmer ändern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2011OFOF 1244/5Bahnunterführung GoldsteinstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Februar 2011Sie sind hierOMOM 5039Bahnunterführung GoldsteinstraßeDirektanregung
- 20. April 2011Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 629Bahnunterführung GoldsteinstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats