Anbringen eines gelben Warnblinklichtes an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Mörfelder Landstraße/Großer Hasenpfad
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Großer Hasenpfad — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
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Neues zu Großer Hasenpfad per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4971 entstanden aus Vorlage: OF 1196/5 vom 04.01.2016
Betreff: Anbringen eines gelben Warnblinklichtes an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Mörfelder Landstraße/Großer Hasenpfad Der Magistrat wird gebeten, ein gelbes Warnblinklicht an der neu eingerichteten Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Mörfelder Landstraße/Großer Hasenpfad anzubringen.
Begründung: Die neue Lichtsignalanlage im Großen Hasenpfad ist parallel geschaltet zu dem Fußgängerüberweg über die Mörfelder Landstraße. Die Fahrzeuge des Rechtsabbiegeverkehrs aus dem Großen Hasenpfad in die Mörfelder Landstraße beschleunigen fast schon wieder, bevor sie die Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Überweg sehen können. Durch ein gelbes Warnblinklicht an der Lichtsignalanlage im Großen Hasenpfad und/oder in der Mörfelder Landstraße würden die Autofahrerinnen und Autofahrer rechtzeitig auf den Überweg aufmerksam gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2016OFOF 1196/5Anbringen eines gelben Warnblinklichtes an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Mörfelder Landstraße/Großer HasenpfadOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Januar 2016Sie sind hierOMOM 4971Anbringen eines gelben Warnblinklichtes an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Mörfelder Landstraße/Großer HasenpfadDirektanregung
- 4. April 2016Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 596Anbringen eines gelben Warnblinklichtes an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Mörfelder Landstraße/Großer HasenpfadStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats