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Unterlassung diffamierender und abschreckender Wohngebietsdarstellungen in Stellungnahmen, Berichten und Informationen durch den Magistrat

Vorlagentyp: OM
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Begründung

abschreckender Wohngebietsdarstellungen in Stellungnahmen, Berichten und Informationen durch den Magistrat Vorgang: B 268/11 Anwohner, Vereine, Ehrenamtliche, Gewerbetreibende, Institutionen, Eigentümer sowie Investoren leisten seit vielen Jahren unermüdliche und vielfältige Arbeit zur Verbesserung des Zusammenlebens bzw. der Qualität in unseren Stadtteilen. Diese Erfolge äußern sich insbesondere auch durch die Beliebtheit von Wohnungssuchenden (siehe BILD vom 24.05.2011), eindeutige Informationen von den Verantwortlichen der zuständigen Polizeireviere sowie die Wahrnehmungen und Gespräche vor Ort.

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 490 entstanden aus Vorlage: OF 101/10 vom 08.10.2011

Betreff: Unterlassung diffamierender und abschreckender Wohngebietsdarstellungen in Stellungnahmen, Berichten und Informationen durch den Magistrat Vorgang: B 268/11 Anwohner, Vereine, Ehrenamtliche, Gewerbetreibende, Institutionen, Eigentümer sowie Investoren leisten seit vielen Jahren unermüdliche und vielfältige Arbeit zur Verbesserung des Zusammenlebens bzw. der Qualität in unseren Stadtteilen. Diese Erfolge äußern sich insbesondere auch durch die Beliebtheit von Wohnungssuchenden (siehe BILD vom 24.05.2011), eindeutige Informationen von den Verantwortlichen der zuständigen Polizeireviere sowie die Wahrnehmungen und Gespräche vor Ort. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat deshalb gebeten, dafür Sorge zu tragen, künftig Bezeichnungen von Wohngebieten oder Straßenzügen zu unterlassen, welche eine veraltete, nicht mehr den aktuellen Begebenheiten entsprechende Implikation von problematischen Gegenden suggeriert. Gegebenenfalls wird um die Ergänzung von einer negativen Darstellung durch begründende Daten/Informationen gebeten. Der Ortsbeirat 10 ist mit den aktuellen Verhältnissen vor Ort am besten und objektiv vertraut. Somit wäre eine Abstimmung bzw. Korrektur von möglicherweise dem Magistrat vorliegenden und eventuell veralteten Informationen gewährleistet.

Begründung: Die beispielsweise in dem Magistratsbericht vom 27.05.2011, B 268, mehrfach genutzte Bezeichnung "schwieriges Wohngebiet" lässt eine unzureichende empirische Prüfung durch den Magistrat befürchten. Es entsteht der Eindruck, dass hierbei vorrangig Migrations- und Arbeitslosengeldempfängeranteile aus der Statistik sowie die Wohngebäudestrukturen als Beurteilungskriterien herangezogen wurden. Die Schaffung von Wohnraum, welcher im Frankfurter Stadtgebiet dringend benötigt wird, ist für private und gewerbliche Investoren besonders durch die gewachsenen Stadtteile des Ortsbezirks 10 interessant. Dies zeigen Gebiete wie zum Beispiel Edwards Garden, Edwards Housing, Im Hilgenfeld, Frankfurter Bogen und New Betts. Insofern lassen diese unzutreffenden Darstellungen auch negative Einflüsse auf die Investitionsbereitschaft befürchten. Gleiches gilt für potentiell interessiertes sowie bestehendes Gewerbe. Unbegründete Angst vor Sachschäden oder Diebstahl durch nahe Anwohner könnte eine abschreckende Wirkung auf mögliche Betriebserweiterung, -verlagerung oder -schaffung verursachen. Die seit vielen Jahren ungenutzte Fläche in der August-Schanz-Straße könnte hierfür ein Beleg sein. Es ist bekannt, dass bei einigen Arbeitgebern die Arbeitsuchenden aus dem gesamten Stadtteil zusätzlich und unnötig mit einem negativen "sozialen Umfeld-Stigma" voreingenommen betrachtet werden, da oftmals in der Arbeitgeberwahrnehmung eine Abgrenzung eines vermeintlich "schwierigen Wohngebietes" mit dem gesamten Stadtteil nicht erfolgt. Weiterhin bleibt festzustellen, dass die Integration von Neuhinzugezogenen in die Stadtteile sowie von Neubaugebieten in die bestehenden Stadtteilstrukturen bereits eine herausfordernde und aufwendige Aufgabe ist. Wenn die angesprochenen Bereiche durch Magistratsdarstellungen öffentlich mit historisch sicherlich zutreffenden, aber aktuell falschen Bewertungen konfrontiert werden, fördert dies weder das Zusammenwachsen der Stadtteile, noch die Bereitschaft zur Schaffung von Wohnraum sowie Arbeitsplätzen. Ebenso werden das Ansehen und die Chancen seiner Anwohner beeinträchtigt. Fazit: Nur Voreingenommenheit und pauschale Falscheinschätzungen werden provoziert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Oktober 2011OFOF 101/10eungesheimFraktion: SPDTitel/Betreff: Unterlassung diffamierender und abschreckender Wohngebietsdarstellungen in Stellungnahmen, Berichten und Informationen durch den MagistratOrtsbeiratsantrag
  2. 25. Oktober 2011Sie sind hier
    OMOM 490Unterlassung diffamierender und abschreckender Wohngebietsdarstellungen in Stellungnahmen, Berichten und Informationen durch den Magistrat
    Direktanregung
  3. 9. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 13eungesheimTitel/Betreff: Unterlassung diffamierender und abschreckender Wohngebietsdarstellungen in Stellungnahmen, Berichten und Informationen durch den MagistratStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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