Planungen für die Sanierung der Maybachbrücke vorstellen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Planungen und Maßnahmen zur Sanierung der Maybachbrücke und Rosa-Luxemburg-Brücke im Ortsbeirat vorzustellen. Dies ist notwendig, um den Ortsbeirat über die zu erwartenden verkehrlichen Beeinträchtigungen zu informieren.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Maybachbrücke — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- Unterführung am Eschersheimer Friedhof – Fahrrad- und Fußweg trotz Bauarbeiten frei halten24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Verkehrsberuhigte Zone in der Lindenau einrichten24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Planungen zu Neubau/Sanierung der Maybachbrücke04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Maybachbrücke per E-MailAnregung
Wie aus der Presse zu erfahren war, besteht an der Maybachbrücke ein akuter Sanierungsbedarf und erste Sicherungsmaßnahmen sollen zeitnah erfolgen (FNP vom 24.10.2023 und 28.10.2023).
Der Magistrat wird gebeten, die Planungen und Maßnahmen zur Sanierung der Brückenbauwerke im Ortsbezirk, insbesondere der Maybachbrücke und der Rosa-Luxemburg-Brücke, im Ortsbeirat vorzustellen bzw. in anderer geeigneter Form den Ortsbeirat über die geplanten Maßnahmen zu informieren.
Begründung
Es werden erhebliche Beeinträchtigungen im Verkehr erwartet, auf die der Ortsbeirat in geeigneter Form reagieren muss. Ein ausreichendes Wissen über den Sachstand ist dafür Voraussetzung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2023OFOF 630/9Planungen für die Sanierung der Maybachbrücke vorstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. November 2023Sie sind hierOMOM 4836Planungen für die Sanierung der Maybachbrücke vorstellenDirektanregung
- 8. März 2024Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 505Planungen für die Sanierung der Maybachbrücke vorstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats