Goldstein: Parkplatzmarkierungen Am Ruhestein
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4806 entstanden aus Vorlage: OF 1044/6 vom 26.05.2019
Betreff: Goldstein: Parkplatzmarkierungen Am Ruhestein Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Am Ruhestein in Frankfurt am Main-Goldstein Parkplatzmarkierungen zu realisieren. Die Einfahrten zu den privaten Garagen sollten, besonders im Bereich der Ladenzeile zwischen Sonnenweg und der Straße Im Heisenrath, zusätzlich durch Fahrradbügel gesichert werden.
Begründung: Auch wenn in dem Tempo-30-Bereich Parkplatzmarkierungen rechtlich entbehrlich sind, wäre es eine Hilfe, um den zur Verfügung stehenden Parkraum optimal nutzen zu können. Gleichzeitig werden die Einfahrten zu den privaten Grundstücken durch die Markierungen genau definiert. Da erfahrungsgemäß einfache Markierungen dem heutigen Rechtsbewusstsein der Pkw-Fahrer nicht Genüge tun, sollten diese Stellen durch Fahrradbügel vor regelwidrigem Beparken geschützt werden. In diesem Bereich gibt es aktuell nur wenige private Fahrradabstellmöglichkeiten der Einzelhändler. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1669 Aktenzeichen: 32 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Mai 2019OFOF 1044/6Goldstein: Parkplatzmarkierungen Am RuhesteinOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 18. Juni 2019Sie sind hierOMOM 4806Goldstein: Parkplatzmarkierungen Am RuhesteinDirektanregung
- 2. September 2019Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1669Goldstein: Parkplatzmarkierungen Am RuhesteinStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats