Goldstein: Parkplatzmarkierungen Am Ruhestein
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1669
Betreff: Goldstein: Parkplatzmarkierungen Am Ruhestein Die Straße Am Ruhestein ist eine reine Anliegerstraße und liegt in einer Tempo 30 Zone. Diese werden nicht mit Parkplatzmarkierungen versehen. Die betreffende Straße unterscheidet sich nicht von anderen Anliegerstraßen in Tempo 30 Zonen. Daher wären die aufwendigen und in der Unterhaltung teuren Markierungen nicht gerechtfertigt. Nur der Straßenabschnitt zwischen Hausnummer 2 und 10 ist durch die Ladenzeile zu Geschäftszeiten auch von Kurzzeitparkern frequentiert. Die Anlieger können hier zur Verdeutlichung Ihrer Einfahrten Parkwinkel beantragen. Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs wird in diesem Straßenabschnitt der 5-Meter-Raum vor dem Fußgängerüberweg (FGÜ) mittels einer Sperrfläche markiert. Darüber hinaus könnte diese Sperrfläche durch Radständer gesichert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Mai 2019OFOF 1044/6Goldstein: Parkplatzmarkierungen Am RuhesteinOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 18. Juni 2019OMOM 4806Goldstein: Parkplatzmarkierungen Am RuhesteinDirektanregung
- 2. September 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1669Goldstein: Parkplatzmarkierungen Am RuhesteinStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab