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Goldstein: Parkplatzmarkierungen Am Ruhestein

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1669

Betreff: Goldstein: Parkplatzmarkierungen Am Ruhestein Die Straße Am Ruhestein ist eine reine Anliegerstraße und liegt in einer Tempo 30 Zone. Diese werden nicht mit Parkplatzmarkierungen versehen. Die betreffende Straße unterscheidet sich nicht von anderen Anliegerstraßen in Tempo 30 Zonen. Daher wären die aufwendigen und in der Unterhaltung teuren Markierungen nicht gerechtfertigt. Nur der Straßenabschnitt zwischen Hausnummer 2 und 10 ist durch die Ladenzeile zu Geschäftszeiten auch von Kurzzeitparkern frequentiert. Die Anlieger können hier zur Verdeutlichung Ihrer Einfahrten Parkwinkel beantragen. Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs wird in diesem Straßenabschnitt der 5-Meter-Raum vor dem Fußgängerüberweg (FGÜ) mittels einer Sperrfläche markiert. Darüber hinaus könnte diese Sperrfläche durch Radständer gesichert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Mai 2019OFOF 1044/6Goldstein: Parkplatzmarkierungen Am RuhesteinOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
  2. 18. Juni 2019OMOM 4806Goldstein: Parkplatzmarkierungen Am RuhesteinDirektanregung
  3. 2. September 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 1669Goldstein: Parkplatzmarkierungen Am Ruhestein
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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