Illegales Gehwegparken Herxheimerstraße unterbinden
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, das illegale Beparken des Gehwegs an der Herxheimer Straße zu unterbinden, um die Verengung des Gehwegs zu verhindern. Dies soll durch die Installation von Pollern geschehen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Ackermannstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Einmündung Ackermannstraße/Mainzer Landstraße umgestalten und neu ordnen18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Griesheim: Informationen über Baustellen im Straßenverkehr21.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Ackermannstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, das illegale Beparken des Gehwegs an der Einfahrt in die Herxheimer Straße von der Ackermannstraße aus beidseits mittels Poller zu unterbinden.
Begründung
Aktuell wird der Gehweg durch illegales Parken verengt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. September 2023OFOF 992/1Illegales Gehwegparken Herxheimerstraße unterbindenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. Oktober 2023Sie sind hierOMOM 4567Illegales Gehwegparken Herxheimerstraße unterbindenDirektanregung
- 26. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 199Illegales Gehwegparken Herxheimerstraße unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats