Verkauf von alkoholischen Getränken im neuen Quartierspavillon Quäkerplatz (Frankenallee /Schwalbacher Straße); Die Zeiten des Wasserhäuschens mit Zechern in…
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Verkauf von alkoholischen Getränken im neuen Quartierspavillon Quäkerplatz (Frankenallee /Schwalbacher Straße); Die Zeiten des Wasserhäuschens mit Zechern in der Öffentlichkeit - und bei manchen als Ort der Trunksucht verschrien - sind lange vorbei
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Schwalbacher Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Grün erhalten statt nachpflanzen – Beetschutz in der Frankenallee vervollständigen18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Verschmutzung und illegale Müllentsorgung Kleyerstraße/Schwalbacher Straße27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Reinigung rund um den Platz „An den Flesch-Werken“24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Schwalbacher Straße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 24.08.2010, OM 4455 entstanden aus Vorlage: OF 668/1 vom 06.08.2010
Betreff: Verkauf von alkoholischen Getränken im neuen Quartierspavillon Quäkerplatz (Frankenallee /Schwalbacher Straße); Die Zeiten des Wasserhäuschens mit Zechern in der Öffentlichkeit - und bei manchen als Ort der Trunksucht verschrien - sind lange vorbei Der Magistrat wird gebeten, den Ausschank von alkoholischen Getränken im neuen Cafe im Quartierspavillon zu genehmigen, das heißt, den Pächtern eine Genehmigung zum Ausschank von alkoholischen Getränken zu erteilen.
Begründung: Der Stadtteilbeirat (Beirat Soziale Stadt Gallus) gab bei seiner letzten Sitzung am 17.06.2010 die einstimmige Empfehlung, den Pächtern im neuen Quatierspavillon den Ausschank von alkoholischen Getränken zu genehmigen. Die Mitglieder des Ortsbeirates schließen sich dieser Empfehlung an. Die Pächter betreiben seit einigen Jahren den gastronomischen Betrieb ohne Fehl und Tadel. Durch diese Genehmigung wird der Quartierspavillon mit Sicherheit nicht zu einem Ort der Trunkenheit. In allen gastronomischen Betrieben rund um den Quäkerplatz werden ebenfalls alkoholische Getränke ausgeschenkt, ohne dass es durch diese Betriebe zu Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kommt. Gleichzeitig wird damit auch ein Wettbewerbsnachteil beseitigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2010OFOF 668/1Verkauf von alkoholischen Getränken im neuen Quartierspavillon Quäkerplatz (Frankenallee /Schwalbacher Straße); Die Zeiten des Wasserhäuschens mit Zechern in der Öffentlichkeit und bei manchen als Ort der Trunksucht verschrien sind lange vorbeiOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. August 2010Sie sind hierOMOM 4455Verkauf von alkoholischen Getränken im neuen Quartierspavillon Quäkerplatz (Frankenallee /Schwalbacher Straße); Die Zeiten des Wasserhäuschens mit Zechern in der Öffentlichkeit - und bei manchen als Ort der Trunksucht verschrien - sind lange vorbeiDirektanregung
- 29. September 2010Antwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 1331Verkauf von alkoholischen Getränken im neuen Quartierspavillon Quäkerplatz (Frankenallee / Schwalbacher Straße; Die Zeiten des Wasserhäuschens mit Zechern in der Öffentlichkeit - und bei manchen als Ort dr Trunksucht verschrien - sind lange vorbeiStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats