Verkauf von alkoholischen Getränken im neuen Quartierspavillon Quäkerplatz (Frankenallee /Schwalbacher Straße); Die Zeiten des Wasserhäuschens mit Zechern in…
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Verkauf von alkoholischen Getränken im neuen Quartierspavillon Quäkerplatz (Frankenallee /Schwalbacher Straße); Die Zeiten des Wasserhäuschens mit Zechern in der Öffentlichkeit und bei manchen als Ort der Trunksucht verschrien sind lange vorbei
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Stadtteilbeirat (Beirat Soziale Stadt Gallus) gab bei seiner letzten Sitzung am 17.06.2010 die einstimmige Empfehlung, den Pächtern im neuen Quatierspavillon den Ausschank von alkoholischen Getränken zu genehmigen. Die Mitglieder des Ortsbeirates schließen sich dieser Empfehlung an. Die Pächter betreiben seit einigen Jahren den gastronomischen Betrieb ohne Fehl und Tadel. Durch diese Genehmigung wird der Quartierspavillon mit Sicherheit nicht zu einem Ort der Trunkenheit. In allen gastronomischen Betrieben rund um den Quäkerplatz werden ebenfalls alkoholische Getränke ausgeschenkt ohne dass es von diesen Betrieben zu Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kommt. Gleichzeitig wird damit auch ein Wettbewerbsnachteil beseitigt.
Inhalt
Antrag vom 06.08.2010, OF 668/1
Betreff:
Verkauf von alkoholischen Getränken im neuen Quartierspavillon Quäkerplatz (Frankenallee /Schwalbacher Straße); Die Zeiten des Wasserhäuschens mit Zechern in der Öffentlichkeit und bei manchen als Ort der Trunksucht verschrien sind lange vorbei
Der Magistrat wird gebeten, den Ausschank von alkoholischen Getränken im neuen Cafe im Quartierspavillon zu genehmigen, d.h. den Pächtern eine Genehmigung zum Ausschank von alkoholischen Getränken zu erteilen.
Begründung:
Der Stadtteilbeirat (Beirat Soziale Stadt Gallus) gab bei seiner letzten Sitzung am 17.06.2010 die einstimmige Empfehlung, den Pächtern im neuen Quatierspavillon den Ausschank von alkoholischen Getränken zu genehmigen.
Die Mitglieder des Ortsbeirates schließen sich dieser Empfehlung an. Die Pächter betreiben seit einigen Jahren den gastronomischen Betrieb ohne Fehl und Tadel.
Durch diese Genehmigung wird der Quartierspavillon mit Sicherheit nicht zu einem Ort der Trunkenheit.
In allen gastronomischen Betrieben rund um den Quäkerplatz werden ebenfalls alkoholische Getränke ausgeschenkt ohne dass es von diesen Betrieben zu Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kommt.
Gleichzeitig wird damit auch ein Wettbewerbsnachteil beseitigt.
Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2010Sie sind hierOFOF 668/1Verkauf von alkoholischen Getränken im neuen Quartierspavillon Quäkerplatz (Frankenallee /Schwalbacher Straße); Die Zeiten des Wasserhäuschens mit Zechern in der Öffentlichkeit und bei manchen als Ort der Trunksucht verschrien sind lange vorbeiOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. August 2010OMOM 4455Verkauf von alkoholischen Getränken im neuen Quartierspavillon Quäkerplatz (Frankenallee /Schwalbacher Straße); Die Zeiten des Wasserhäuschens mit Zechern in der Öffentlichkeit - und bei manchen als Ort der Trunksucht verschrien - sind lange vorbeiDirektanregung
- 29. September 2010Antwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 1331Verkauf von alkoholischen Getränken im neuen Quartierspavillon Quäkerplatz (Frankenallee / Schwalbacher Straße; Die Zeiten des Wasserhäuschens mit Zechern in der Öffentlichkeit - und bei manchen als Ort dr Trunksucht verschrien - sind lange vorbeiStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 2 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 1 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 CDU