Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen Spielplätzen
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Weingärtenanlage — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Krähensichere Mülleimer in der Straße Im Brombeerfeld und in der Weingärtenanlage anbringen21.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Mülleimer in den Grünanlagen Kalbach-Riedberg25.09.2015 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Öffentlicher Spielplatz im Grünzug Weingärtenanlage15.10.2011 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4423 entstanden aus Vorlage: OF 385/12 vom 16.08.2010
Betreff: Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen Spielplätzen Der Magistrat wird aufgefordert, die Ende 2009 hergestellten öffentlichen Spielplatzflächen südlich der Wilhelm-Gutbrod-Straße, zwischen der Josef-Bautz-Straße und dem Grünzug Weingärtenanlage, ganzjährig zugänglich und benutzbar zu machen, indem der Bewuchs mit Wildstauden (früher als Unkraut bezeichnet) durch regelmäßige Mahd kurz gehalten wird und somit die Rasenflächen auch betreten werden können. Die zwischenzeitlich begrünten Bauzäune sind zu entfernen und die abgesperrten Spielgeräte nach nunmehr 12 Monaten zur Benutzung freizugeben. Das Umfeld des Basketballfeldes ist von dem über Monate zerstreuten Müll aus dem nicht geleerten Papierkorb zu reinigen. Auf dem Sandspielfeld ist der Distelbewuchs zu entfernen.
Begründung: Die mit erheblichen Kosten hergestellte Spielplatzanlage war nur kurze Zeit benutzbar und ist im Laufe dieses Jahres mangels Grünpflege total verwildert und zugewachsen. Jegliche Benutzung war über Monate unmöglich. Erst am 6. und 07.08.2010 erfolgte der erste Grünschnitt des über einen Meter hohen Bewuchses. Sollten die 2009 aufgestellten Spielgeräte Mängel aufweisen, ist zu erwarten, dass diese Mängel auch kurzfristig im Rahmen der Gewährleistung oder andernfalls durch Ersatzvornahme beseitigt werden. Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht der Eindruck, dass mit erheblichen Steuergeldern eine teure Spielplatzanlage errichtet wird, deren Zweckbestimmung nur die Züchtung gewöhnlicher Wildstauden zu sein scheint. Auf Brachflächen könnten sich diese Pflanzen kostengünstig selbst entwickeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. August 2010OFOF 375/12Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen SpielplätzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. August 2010OFOF 385/12Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen SpielplätzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. August 2010Sie sind hierOMOM 4423Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen SpielplätzenDirektanregung
- 1. November 2010Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1445Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen SpielplätzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats