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Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen Spielplätzen

Vorlagentyp: OFGRÜNE
13 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Die mit erheblichen Kosten hergestellte Spielplatzanlage war nur kurze Zeit benutzbar und ist im Laufe dieses Jahres mangels Grünpflege total verwildert und zugewachsen. Jegliche Benutzung war über Monate unmöglich. Erst am 6. und 7.8.2010 erfolgte der erste Grünschnitt des über 1 m hohen Bewuchses. Sollten die 2009 aufgestellten Spielgeräte Mängel aufweisen, ist zu erwarten, dass diese Mängel auch kurzfristig im Rahmen der Gewährleistung oder andernfalls durch Ersatzvornahme beseitigt werden. Für die BürgerInnen entsteht der Eindruck, dass mit erheblichen Steuergeldern eine teure Spielplatzanlage errichtet wird, deren Zweckbestimmung nur die Züchtung gewöhnlicher Wildstauden zu sein scheint. Auf Brachflächen könnten sich diese Pflanzen kostengünstig selbst entwickeln.

Inhalt

Antrag vom 16.08.2010, OF 385/12

Betreff:

Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen Spielplätzen

Der Magistrat wird aufgefordert, die Ende 2009 hergestellten öffentlichen Spielplatzflächen südlich der Wilhelm-Gutbrod-Straße, zwischen der Josef-Bautz-Straße und dem Grünzug Weingärtenanlage, ganzjährig zugänglich und benutzbar zu machen, indem der Bewuchs mit Wildstauden (früher als Unkraut bezeichnet) durch regelmäßige Mahd kurz gehalten wird und somit die Rasenflächen auch betreten werden können. Die zwischenzeitlich begrünten Bauzäune sind zu entfernen und die abgesperrten Spielgeräte nach nunmehr 12 Monaten zur Benutzung frei zu geben. Das Umfeld des Basketballfeld ist von dem über Monate zerstreuten Müll aus dem nicht geleerten Papierkorb zu reinigen. Auf dem Sandspielfeld ist der Distelbewuchs zu entfernen.

Begründung:

Die mit erheblichen Kosten hergestellte Spielplatzanlage war nur kurze Zeit benutzbar und ist im Laufe dieses Jahres mangels Grünpflege total verwildert und zugewachsen. Jegliche Benutzung war über Monate unmöglich. Erst am 6. und 7.8.2010 erfolgte der erste Grünschnitt des über 1 m hohen Bewuchses. Sollten die 2009 aufgestellten Spielgeräte Mängel aufweisen, ist zu erwarten, dass diese Mängel auch kurzfristig im Rahmen der Gewährleistung oder andernfalls durch Ersatzvornahme beseitigt werden.

Für die BürgerInnen entsteht der Eindruck, dass mit erheblichen Steuergeldern eine teure Spielplatzanlage errichtet wird, deren Zweckbestimmung nur die Züchtung gewöhnlicher Wildstauden zu sein scheint. Auf Brachflächen könnten sich diese Pflanzen kostengünstig selbst entwickeln.

Hauptvorlage: Antrag vom 05.08.2010, OF 375/12 Beratung im Ortsbeirat: 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. August 2010OFOF 375/12Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen SpielplätzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 16. August 2010Sie sind hier
    OFOF 385/12Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen Spielplätzen
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 20. August 2010OMOM 4423Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen SpielplätzenDirektanregung
  4. 1. November 2010Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1445Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen SpielplätzenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 43 · 20.08.2010
TO I, TOP 6
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4423 2010 1. Die Vorlage OF 375/12 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 385/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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