Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen Spielplätzen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die mit erheblichen Kosten hergestellte Spielplatzanlage war nur kurze Zeit benutzbar und ist im Laufe dieses Jahres mangels Grünpflege total verwildert und zugewachsen. Jegliche Benutzung war über Monate unmöglich. Erst am 6. und 7.8.2010 erfolgte der erste Grünschnitt des über 1 m hohen Bewuchses. Sollten die 2009 aufgestellten Spielgeräte Mängel aufweisen, ist zu erwarten, dass diese Mängel auch kurzfristig im Rahmen der Gewährleistung oder andernfalls durch Ersatzvornahme beseitigt werden. Für die BürgerInnen entsteht der Eindruck, dass mit erheblichen Steuergeldern eine teure Spielplatzanlage errichtet wird, deren Zweckbestimmung nur die Züchtung gewöhnlicher Wildstauden zu sein scheint. Auf Brachflächen könnten sich diese Pflanzen kostengünstig selbst entwickeln.
Inhalt
Antrag vom 16.08.2010, OF 385/12
Betreff:
Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen Spielplätzen
Der Magistrat wird aufgefordert, die Ende 2009 hergestellten öffentlichen Spielplatzflächen südlich der Wilhelm-Gutbrod-Straße, zwischen der Josef-Bautz-Straße und dem Grünzug Weingärtenanlage, ganzjährig zugänglich und benutzbar zu machen, indem der Bewuchs mit Wildstauden (früher als Unkraut bezeichnet) durch regelmäßige Mahd kurz gehalten wird und somit die Rasenflächen auch betreten werden können. Die zwischenzeitlich begrünten Bauzäune sind zu entfernen und die abgesperrten Spielgeräte nach nunmehr 12 Monaten zur Benutzung frei zu geben. Das Umfeld des Basketballfeld ist von dem über Monate zerstreuten Müll aus dem nicht geleerten Papierkorb zu reinigen. Auf dem Sandspielfeld ist der Distelbewuchs zu entfernen.
Begründung:
Die mit erheblichen Kosten hergestellte Spielplatzanlage war nur kurze Zeit benutzbar und ist im Laufe dieses Jahres mangels Grünpflege total verwildert und zugewachsen. Jegliche Benutzung war über Monate unmöglich. Erst am 6. und 7.8.2010 erfolgte der erste Grünschnitt des über 1 m hohen Bewuchses. Sollten die 2009 aufgestellten Spielgeräte Mängel aufweisen, ist zu erwarten, dass diese Mängel auch kurzfristig im Rahmen der Gewährleistung oder andernfalls durch Ersatzvornahme beseitigt werden.
Für die BürgerInnen entsteht der Eindruck, dass mit erheblichen Steuergeldern eine teure Spielplatzanlage errichtet wird, deren Zweckbestimmung nur die Züchtung gewöhnlicher Wildstauden zu sein scheint. Auf Brachflächen könnten sich diese Pflanzen kostengünstig selbst entwickeln.
Hauptvorlage: Antrag vom 05.08.2010, OF 375/12 Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. August 2010OFOF 375/12Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen SpielplätzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. August 2010Sie sind hierOFOF 385/12Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen SpielplätzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. August 2010OMOM 4423Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen SpielplätzenDirektanregung
- 1. November 2010Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1445Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen SpielplätzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme