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Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen Spielplätzen

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2010, ST 1445

Betreff:

Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen Spielplätzen

Es ist richtig, dass der Spielplatz in der Weingärtenanlage östlich der Josef-Bautz-Straße und südlich der Wilhelm-Gutbrod-Straße im Herbst 2009 hergestellt wurde. Bauherr ist die Frankfurter Aufbau AG (FAAG) als städtebaulicher Vertragspartner der Stadt Frankfurt am Main für das Gewerbegebiet Am Martinszehnten. Leider wiesen die eingebauten Fundamente der Spielgeräte sowie das Umfeld Mängel auf, weshalb die FAAG aufgefordert wurde, diese Mängel und Nachbesserungsforderungen umgehend zu beheben bzw. auszuführen. Da dies nicht sofort geschah, wurde vom Fachamt aus Sicherheitsgründen angeordnet, dass die FAAG den Spielplatz vorerst geschlossen lässt. Leider hat die FAAG trotz mehrfacher mündlicher und schriftlicher Aufforderungen durch das Fachamt die Mängel und Nachbesserungen bisher nicht erledigt.

Die FAAG hat mittlerweile zugesichert, dass die ausstehenden Arbeiten je nach Witterung bis Ende 2010 bzw. Anfang 2011 ausgeführt werden. Der Magistrat geht davon aus, dass der Spielplatz ab ca. Januar/Februar 2011 endgültig hergestellt ist, dann mangelfrei vom Grünflächenamt übernommen werden und ohne Bauzäune von Kindern, Jugendlichen etc. genutzt werden kann.

Die in der Weingärtenanlage in der Nähe des Spielplatzes vorhandenen Wiesenflächen wurden mit sog. Regio-Saatgut eingesät. Damit soll im Sinn eines ökologischen Ansatzes eine sehr natürliche Wiese mit heimischen Kräutern entstehen. Notwendig ist dazu anfangs eine späte Mahd, damit die Kräuter blühen und sich wieder aussäen können. Leider haben sich aus der früheren Ackerbewirtschaftung vorhandene Disteln ebenfalls durchgesetzt, die zu dem "wilden“ Erscheinungsbild beigetragen haben. Die Mahd im Sommer 2011 soll früher erfolgen, damit die Disteln zurückgedrängt werden. Dies wird allerdings zu Lasten des Blütenreichtums gehen.

Eine regelmäßige Reinigung der Flächen ist künftig ebenfalls vorgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. August 2010OFOF 375/12Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen SpielplätzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 16. August 2010OFOF 385/12Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen SpielplätzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 20. August 2010OMOM 4423Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen SpielplätzenDirektanregung
  4. 1. November 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 1445Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen Spielplätzen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
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