Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen Spielplätzen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die mit erheblichen Kosten hergestellte Spielplatzanlage war nur kurze Zeit benutzbar und ist im Laufe dieses Jahres mangels Grünpflege total verwildert und zugewachsen. Jegliche Benutzung ist seit Monaten unmöglich. Für die BürgerInnen entsteht der Eindruck, dass mit erheblichen Steuergeldern eine teure Spielplatzanlage errichtet wird, deren Zweckbestimmung nur die Züchtung gewöhnlicher Wildstauden zu sein scheint. Auf Brachflächen könnten sich diese Pflanzen kostengünstig selbst entwickeln.
Inhalt
Antrag vom 05.08.2010, OF 375/12
Betreff:
Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen Spielplätzen
Der Magistrat wird aufgefordert, die Ende 2009 hergestellten öffentlichen Spielplatzflächen südlich der Wilhelm-Gutbrod-Straße, zwischen der Josef-Bautz-Straße und dem Grünzug Weingärtenanlage, zugänglich und benutzbar zu machen, indem der hohe Bewuchs der Wildstauden (früher als Unkraut bezeichnet) und die begrünten Bauzäune entfernt werden. Das von hohem Pflanzenbestand umgebene Basketballfeld ist freizustellen, auf dem Sandspielfeld ist der Distelbewuchs zu entfernen und die abgesperrten Spielgeräte sind nach nunmehr 12 Monaten zur Benutzung frei zu geben.
Begründung:
Die mit erheblichen Kosten hergestellte Spielplatzanlage war nur kurze Zeit benutzbar und ist im Laufe dieses Jahres mangels Grünpflege total verwildert und zugewachsen. Jegliche Benutzung ist seit Monaten unmöglich. Für die BürgerInnen entsteht der Eindruck, dass mit erheblichen Steuergeldern eine teure Spielplatzanlage errichtet wird, deren Zweckbestimmung nur die Züchtung gewöhnlicher Wildstauden zu sein scheint. Auf Brachflächen könnten sich diese Pflanzen kostengünstig selbst entwickeln.
Nebenvorlage: Antrag vom 16.08.2010, OF 385/12 Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. August 2010Sie sind hierOFOF 375/12Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen SpielplätzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. August 2010OFOF 385/12Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen SpielplätzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. August 2010OMOM 4423Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen SpielplätzenDirektanregung
- 1. November 2010Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1445Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen SpielplätzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme