Nutzung des Gebäudes der Europäischen Schule für die Ernst-Reuter-Schulen I und II
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2015, OM 4354 entstanden aus Vorlage: OF 613/8 vom 16.06.2015
Betreff: Nutzung des Gebäudes der Europäischen Schule für die Ernst-Reuter-Schulen I und II Es ist offenbar, dass die Europäische Schule an ihrem derzeitigen Standort Praunheimer Weg keine Entwicklungsmöglichkeiten hat und daher für die Europäische Schule an einem anderen Ort in Frankfurt ein entsprechend großes Areal gefunden werden muss. Auch die Ernst-Reuter-Schulen I und II benötigen Erweiterungsflächen und müssen generalsaniert werden. Ebenso fehlen den Schulen Sportflächen. Daher bietet es sich an, dass für die Ernst-Reuter-Schulen I und II die Räume und die Sporthalle der Europäischen Schule, falls diese verlagert werden sollte, zur Verfügung gestellt werden. Bezüglich der Sporthalle erwartet der Ortsbeirat, dass diese auch wieder von den Sportvereinen genutzt werden kann. Dieses vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dafür zu sorgen, dass 1. das Gebäude, das die Europäische Schule derzeit nutzt, nach einem eventuellen Umzug den Ernst-Reuter-Schulen I und II zur Verfügung steht, 2. die derzeit von der Europäischen Schule genutzte Sporthalle den Ernst-Reuter-Schulen I und II für den Sportunterricht und den Vereinen zur Nutzung überlassen wird und 3. die dafür erforderlichen Mittel für den Umbau und die Sanierung zur Verfügung gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juni 2015OFOF 613/8Nutzung des Gebäudes der Europäischen Schule für die Ernst-Reuter-Schulen I und IIOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. Juli 2015Sie sind hierOMOM 4354Nutzung des Gebäudes der Europäischen Schule für die Ernst-Reuter-Schulen I und IIDirektanregung
- 18. September 2015STST 1386Nutzung des Gebäudes der Europäischen Schule für die Ernst-Reuter-Schulen I und IIStellungnahme
- 4. März 2016Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 441Nutzung des Gebäudes der Europäischen Schule für die Ernst-Reuter-Schulen I und IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats