Nutzung des Gebäudes der Europäischen Schule für die Ernst-Reuter-Schulen I und II
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1386
Betreff: Nutzung des Gebäudes der Europäischen Schule für die Ernst-Reuter-Schulen I und II Vorläufige Stellungnahme: Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage zu den genannten Anregungen getroffen werden. Zu gegebener Zeit werden die Anregungen wohlwollend geprüft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juni 2015OFOF 613/8Nutzung des Gebäudes der Europäischen Schule für die Ernst-Reuter-Schulen I und IIOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. Juli 2015OMOM 4354Nutzung des Gebäudes der Europäischen Schule für die Ernst-Reuter-Schulen I und IIDirektanregung
- 18. September 2015Sie sind hierSTST 1386Nutzung des Gebäudes der Europäischen Schule für die Ernst-Reuter-Schulen I und IIStellungnahme
- 4. März 2016Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 441Nutzung des Gebäudes der Europäischen Schule für die Ernst-Reuter-Schulen I und IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab