Nutzung des Gebäudes der Europäischen Schule für die Ernst-Reuter-Schulen I und II
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 441
Betreff: Nutzung des Gebäudes der Europäischen Schule für die Ernst-Reuter-Schulen I und II Zur Sanierung/Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen I und II stehen Planungsmittel zur Verfügung. Die Bedarfe der Schulen werden im Zuge der Vorplanungen erfasst und berücksichtigt. Wenn die Europäische Schule einen neuen Standort erhält, wird das frei werdende Schulgebäude weiterhin als Schulstandort genutzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juni 2015OFOF 613/8Nutzung des Gebäudes der Europäischen Schule für die Ernst-Reuter-Schulen I und IIOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. Juli 2015OMOM 4354Nutzung des Gebäudes der Europäischen Schule für die Ernst-Reuter-Schulen I und IIDirektanregung
- 18. September 2015STST 1386Nutzung des Gebäudes der Europäischen Schule für die Ernst-Reuter-Schulen I und IIStellungnahme
- 4. März 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 441Nutzung des Gebäudes der Europäischen Schule für die Ernst-Reuter-Schulen I und IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab