Nutzung des Gebäudes der Europäischen Schule für die Ernst-Reuter-Schulen I und II
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
Europäischen Schule für die Ernst-Reuter-Schulen I und II Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Es ist offenbar, dass die Europäische Schule an ihrem derzeitigen Standort Praunheimer Weg keine Entwicklungsmöglichkeiten hat und daher für die Europäische Schule an einem anderen Ort in Frankfurt ein entsprechend großes Areal gefunden werden muss. Auch die Ernst-Reuter-Schulen I und II benötigen Erweiterungsflächen und müssen generalsaniert werden. Ebenso fehlt den Schulen Sportflächen. Daher bietet es sich an, dass für die Ernst-Reuter-Schulen I und II die Räume und die Sporthalle der Europäischen Schule, falls diese verlagert werden sollte, zur Verfügung gestellt werden. Bezüglich der Sporthalle erwartet der Ortsbeirat, dass diese auch wieder von den Sportvereinen genutzt werden kann. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dafür zu sorgen, dass 1. das Gebäude, dass die Europäische Schule derzeit nutzt, nach einem eventuellen Auszug den Ernst-Reuter-Schulen I und II zur Verfügung steht, 2. die derzeit von der Europäischen Schule genutzte Sporthalle den Ernst-Reuter-Schulen I und II für den Sportunterricht und den Vereinen zur Nutzung überlassen wird und 3. die dafür erforderlichen Mittel für den Umbau und die Sanierung zur Verfügung gestellt werden.
Inhalt
Antrag vom 16.06.2015, OF 613/8
Betreff: Nutzung des Gebäudes der Europäischen Schule für die Ernst-Reuter-Schulen I und II Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Es ist offenbar, dass die Europäische Schule an ihrem derzeitigen Standort Praunheimer Weg keine Entwicklungsmöglichkeiten hat und daher für die Europäische Schule an einem anderen Ort in Frankfurt ein entsprechend großes Areal gefunden werden muss. Auch die Ernst-Reuter-Schulen I und II benötigen Erweiterungsflächen und müssen generalsaniert werden. Ebenso fehlt den Schulen Sportflächen. Daher bietet es sich an, dass für die Ernst-Reuter-Schulen I und II die Räume und die Sporthalle der Europäischen Schule, falls diese verlagert werden sollte, zur Verfügung gestellt werden. Bezüglich der Sporthalle erwartet der Ortsbeirat, dass diese auch wieder von den Sportvereinen genutzt werden kann. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dafür zu sorgen, dass 1. das Gebäude, dass die Europäische Schule derzeit nutzt, nach einem eventuellen Auszug den Ernst-Reuter-Schulen I und II zur Verfügung steht, 2. die derzeit von der Europäischen Schule genutzte Sporthalle den Ernst-Reuter-Schulen I und II für den Sportunterricht und den Vereinen zur Nutzung überlassen wird und 3. die dafür erforderlichen Mittel für den Umbau und die Sanierung zur Verfügung gestellt werden.Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juni 2015Sie sind hierOFOF 613/8Nutzung des Gebäudes der Europäischen Schule für die Ernst-Reuter-Schulen I und IIOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. Juli 2015OMOM 4354Nutzung des Gebäudes der Europäischen Schule für die Ernst-Reuter-Schulen I und IIDirektanregung
- 18. September 2015STST 1386Nutzung des Gebäudes der Europäischen Schule für die Ernst-Reuter-Schulen I und IIStellungnahme
- 4. März 2016Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 441Nutzung des Gebäudes der Europäischen Schule für die Ernst-Reuter-Schulen I und IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu Ziffer 1. der Vorlage: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und fraktionslos (= Ablehnung) zu Ziffern 2. und 3. der Vorlage: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)