Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 korrekt im Bericht B 344 vom 19.10.2018 darstellen!
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Magistrat Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung korrekt umsetzt. Nur so ist eine langfristige Kontrolle der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen durch den Magistrat kontrollierbar. Im Übrigen hat der Magistrat bereits im Anhang seiner Stellungnahme ST 1553 vom 10.08.2018 diese vollständige Übersicht angefertigt als Antwort auf die Anregung OA 250 des Ortsbeirates 3 vom 14.03.2018. Anlage 1 (ca. 179 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.04.2018, OA 250 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1553 Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B 344 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 995 Aktenzeichen: 91 52
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4345
entstanden aus Vorlage: OF 614/3 vom 24.01.2019
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 korrekt im Bericht B 344 vom 19.10.2018 darstellen! Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14; OA 250/18 OBR 3; ST 1553/18; B 344/18
Der Magistrat wird erneut aufgefordert,
dem Ortsbeirat 3 die Übersicht aller von den Gas-Umrüstungsmaßnahmen betroffenen Straßen im Ortsbezirk entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832, darzustellen, einschließlich der beschlossenen Ergänzungen aus dem Antrag von CDU und GRÜNE vom 18.07.2014, NR 974, für den "Ortsbezirk 3 (Nordend): Gebiet des mittleren Nordends" . Die Übersicht sollte aufgegliedert sein nach den Kategorien "alle von Gas-Umrüstungsmaßnahmen betroffenen Straßen im Ortsbezirk 3", "Planung abgeschlossen", "in Umsetzung", "abgeschlossene Maßnahmen". Die im Bericht des Magistrats B 344 fehlenden Straßen sind in der Anlage aufgelistet.
Der Bericht B 344 vom 19.10.2018 wird zurückgewiesen.
Begründung:
Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Magistrat Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung korrekt umsetzt. Nur so ist eine langfristige Kontrolle der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen durch den Magistrat kontrollierbar. Im Übrigen hat der Magistrat bereits im Anhang seiner Stellungnahme ST 1553 vom 10.08.2018 diese vollständige Übersicht angefertigt als Antwort auf die Anregung OA 250 des Ortsbeirates 3 vom 14.03.2018.
Anlage 1 (ca. 179 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. September 2017BB 317Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von GasleuchtenMagistratsbericht
- 14. März 2018OFOF 442/3Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 Dunkle Löcher im Nordend erleuchten!Ortsbeiratsantrag · ÖkoLinX-ARL
- 19. April 2018OAOA 250Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 Dunkle Löcher im Nordend erleuchten!Anregung
- 19. April 2018OMOM 3059Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 Dunkle Löcher im Nordend erleuchten!Direktanregung
- 10. August 2018STST 1553Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 Dunkle Löcher im Nordend erleuchten!Stellungnahme
- 19. Oktober 2018BB 344Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 5Magistratsbericht
- 24. Januar 2019OFOF 614/3Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 korrekt im Bericht 344 vom 19.10.2018 darstellen!Ortsbeiratsantrag · ÖkoLinX-ARL
- 21. Februar 2019Sie sind hierOMOM 4345Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 korrekt im Bericht B 344 vom 19.10.2018 darstellen!Direktanregung
- 27. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 87 WochenSTST 995Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 korrekt im Bericht B 344 vom 19.12.2018 darstellen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats