Parkmarkierungen
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1072
Betreff: Parkmarkierungen Im Bereich der unteren Berger Straße befinden sich viele Geschäfte. Daher werden die Parkflächen durch viele unterschiedliche Fahrzeugarten genutzt. Neben den normalen Personenkraftwagen müssen hier auch die Lieferfahrzeuge mit denen die Geschäfte beliefert werden, Platz finden. Da die Gewerbetreibenden auf die Lieferungen angewiesen sind, wird sich das Parken der großen Fahrzeuge nicht verhindern lassen. Deshalb müssten die Parkflächen auf das größtmögliche Maß ausgedehnt werden, wodurch sich der verbleibende Platz im Fahrbahnbereich erheblich einschränken würde. Derzeit kommt es durch große Fahrzeuge nur punktuell zu solchen Einschränkungen, sodass meist genügend Platz vorhanden ist, damit sich Radfahrende und Lieferfahrzeuge auf der Fahrbahn begegnen können, ohne dass angehalten werden muss. Daher wird von der Aufbringung der Markierung abgesehen. Um den unterschiedlichen Interessen im Bereich der unteren Berger Straße gerecht zu werden, muss hier von allen Verkehrsteilnehmenden die Grundregel des § 1 Straßenverkehrs-Ordnung der ständig erforderlichen Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme beachtet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2019OFOF 635/3ParkmarkierungenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Februar 2019OMOM 4351ParkmarkierungenDirektanregung
- 3. Juni 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1072ParkmarkierungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab