Verhinderung von Luxussanierungen
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Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4206 entstanden aus Vorlage: OF 817/3 vom 28.05.2015
Betreff: Verhinderung von Luxussanierungen Der Magistrat wird aufgefordert, für das Objekt Keplerstraße Nr. 14 und ggf. andere dem Ortsbeirat nicht bekannte Objekte im Nordend eventuelle Bauanträge von Eigentümern gemäß § 172 Absatz 2 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 BauGB zurückzustellen und auf diese Weise keine von der in Aufstellung befindlichen Milieuschutzsatzung Nordend III nicht gedeckten baulichen Veränderungen vor deren Inkrafttreten zuzulassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2015Sie sind hierOMOM 4206Verhinderung von LuxussanierungenDirektanregung
- 28. Mai 2015OFOF 817/3Verhinderung von LuxussanierungenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. August 2015Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1197Verhinderung von LuxussanierungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats