Verhinderung von Luxussanierungen
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST 1197
Betreff: Verhinderung von Luxussanierungen Der Magistrat macht nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 über die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen in den Bereichen Altstadt/ Innenstadt, Westend, Nordend, Bornheim, Ostend, Sachsenhausen-Nord, Bahnhofsviertel/ Gutleutviertel/Gallus von den Instrumenten der Zurückstellung und der vorläufigen Untersagung gemäß § 172 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 15 Abs. 1 BauGB Gebrauch. In der Liegenschaft Keplerstraße 14 ist der Milieuschutz nicht betroffen. Die beabsichtigten Baumaßnahmen, u.a. der Einbau einer Aufzugsanlage, einer Balkonanlage sowie der Rückbau und das Wiedererrichten des Dachgeschosses, berühren nicht die Kriterien, die laut Magistratsbericht M 217/2014 vom 12.12.2014 eine nachteilige Veränderung der sozialen Struktur erwarten lassen. Um den ordnungsgemäßen Ablauf der Bauarbeiten zu kontrollieren, wird der Magistrat die Baustelle in regelmäßigen Abständen überprüfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2015OMOM 4206Verhinderung von LuxussanierungenDirektanregung
- 28. Mai 2015OFOF 817/3Verhinderung von LuxussanierungenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. August 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1197Verhinderung von LuxussanierungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab