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Schranke zur Fußgängerzone Atzelbergplatz (Seckbach)

Vorlagentyp: OM
39 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 15.03.2010, OM 4041 entstanden aus Vorlage: OF 411/11 vom 15.02.2010

Betreff: Schranke zur Fußgängerzone Atzelbergplatz (Seckbach) Der Magistrat wird gebeten, die Schließung der Schranke zum Atzelbergplatz so zu gestalten, dass diese nur noch durch die Notfallrettung, die Feuerwehr, die Polizei, die Entsorgungsfahrer der FES GmbH sowie die Marktbetreiber bedient werden kann, wobei von den Marktbetreibern eine verantwortliche Person zu benennen ist. Um dieses Verfahren sicher zu stellen, ist nur noch ein Vorhängeschloss erforderlich. Das zweite Schloss ist ersatzlos zu entfernen. Weiterhin zu entfernen sind die Hinweise: "Zone Be- und Entladen werktags 5 - 11h" sowie die Erlaubnis des Radfahrens im Schritttempo. In Fällen, in denen für die Anwohner/innen des Atzelbergplatzes die Zufahrt zum Platz unabdingbar erforderlich ist (zum Beispiel Anlieferung von Heizöl, Speditionsfahrzeuge wegen Umzugs etc.), ist ihnen für die Zeit des Vorgangs ein Schlüssel durch die Stadt leihweise zu überlassen. Die hierfür zuständige städtische Stelle ist der Öffentlichkeit in geeigneter Weise bekannt zu machen.

Begründung: Der Atzelbergplatz sollte als echte Fußgängerzone wieder hergestellt werden. Ende des Jahres 2004 wurden auf Anregung des Ortsbeirats an die ansässigen Einzelhändler und zwei Privatpersonen Schlüssel für die Schließung der Schranke ausgegeben. Mit ihnen vereinbarte der Ortsbeirat, dass sie die Schranke nach Bedarf öffnen und schließen. Bedauerlicherweise haben sich die Schlüsselbesitzer nicht an diese Absprache gehalten. Die Schranke steht permanent offen. Der Atzelbergplatz wird deshalb ständig durch Kraftfahrzeuge befahren sowie Tag und Nacht als Parkplatz missbraucht. Gerade Kleinkinder und ältere Personen werden durch dieses Verhalten gefährdet. Das Projekt der Schlüsselvergabe ist nach Ansicht des Ortsbeirats gescheitert und sollte eingestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Februar 2010OFOF 411/11Schranke zur Fußgängerzone Atzelbergplatz (Seckbach)Ortsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, fraktionslos
  2. 15. März 2010Sie sind hier
    OMOM 4041Schranke zur Fußgängerzone Atzelbergplatz (Seckbach)
    Direktanregung
  3. 7. Juni 2010STST 812Schranke zur Fußgängerzone Atzelbergplatz (Seckbach)Stellungnahme
  4. 12. November 2010Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 1505Schranke zur Fußgängerzone Atzelbergplatz (Seckbach)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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