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Schranke zur Fußgängerzone Atzelbergplatz (Seckbach)

Vorlagentyp: STMagistrat
39 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2010, ST 1505

Betreff:

Schranke zur Fußgängerzone Atzelbergplatz (Seckbach)

Der Anregung wird entsprochen.

Der vorhandene doppelte Schließmechanismus der Schranke wird so abgeändert, dass künftig nur noch ein Schloss mit der so genannten "Feuerwehrschließung“ vorhanden ist.

Die Zusatzbeschilderung "Zone Be- und Entladen werktags 5-11h“ und "Erlaubnis für Radfahrer im Schritttempo“ wird entfernt, so dass nur noch die reine "Fußgängerzonenbeschilderung“ verbleibt.

In Fällen, in denen für Anwohner/innen des Atzelbergplatzes die Zufahrt zum Platz

unabdingbar erforderlich ist, bedarf es künftig einer durch das Straßenverkehrsamt ausgestellten kostenpflichtigen Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO. Durch Vorlage dieser Ausnahmegenehmigung kann ein Schlüssel für die Schranke beim Amt für Straßenbau und Erschließung temporär ausgeliehen werden.

Der Magistrat bittet den Ortsbeirat, diese Verfahrensweise im Rahmen seiner Möglichkeiten den Anwohner/innen des Atzelbergplatzes bekannt zu machen.

Um den Anwohner/innen künftig eine Be- und Entlademöglichkeit auf dem Atzelbergplatz zu ermöglichen, wird eine Ladezone im Bereich des Wendehammers eingerichtet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Februar 2010OFOF 411/11Schranke zur Fußgängerzone Atzelbergplatz (Seckbach)Ortsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, fraktionslos
  2. 15. März 2010OMOM 4041Schranke zur Fußgängerzone Atzelbergplatz (Seckbach)Direktanregung
  3. 7. Juni 2010STST 812Schranke zur Fußgängerzone Atzelbergplatz (Seckbach)Stellungnahme
  4. 12. November 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 39 Wochen
    STST 1505Schranke zur Fußgängerzone Atzelbergplatz (Seckbach)
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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