Schranke zur Fußgängerzone Atzelbergplatz (Seckbach)
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Atzelbergplatz sollte als echte Fußgängerzone wieder hergestellt werden. Ende des Jahres 2004 wurden auf Anregung des Ortsbeirats 11 an die ansässigen Einzelhändler und zwei Privatpersonen Schlüssel für die Schließung der Schranke ausgegeben. Mit ihnen vereinbarte der Ortsbeirat, dass sie die Schranke nach Bedarf öffnen und schließen. Bedauerlicherweise haben sich die Schlüsselbesitzer nicht an diese Absprache gehalten. Die Schranke steht permanent offen. Der Atzelbergplatz wird deshalb ständig durch Kraftfahrzeuge befahren sowie Tag und Nacht als Parkplatz missbraucht. Gerade Kleinkinder und ältere Personen werden durch dieses Verhalten gefährdet. Das Projekt der Schlüsselvergabe ist nach Ansicht des Ortsbeirats gescheitert und sollte eingestellt werden.
Inhalt
Antrag vom 15.02.2010, OF 411/11
Betreff:
Schranke zur Fußgängerzone Atzelbergplatz (Seckbach)
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, die Schließung der Schranke zum Atzelbergplatz so zu gestalten, dass diese nur noch durch die Notfallrettung, die Feuerwehr, die Polizei, die Entsorgungsfahrer (der FES GmbH) sowie die Marktbetreiber bedient werden kann. Wobei von den Marktbetreibern eine verantwortliche Person zu benennen ist. Um dieses Verfahren sicher zu stellen, ist nur noch ein Vorhängeschloss erforderlich. Das zweite Schloss ist ersatzlos zu entfernen. Weiterhin zu entfernen sind die Hinweise: "Zone Be- und Entladen werktags 5 – 11h“ sowie die Erlaubnis des Radfahrens im Schritttempo. In Fällen, in denen für die Anwohner/innen des Atzelbergplatzes die Zufahrt zum Platz unabdingbar erforderlich ist (z. B. Anlieferung von Heizöl, Speditionsfahrzeuge wegen Umzugs etc.) ist ihnen für die Zeit des Vorgangs, ein Schlüssel durch die Stadt leihweise zu überlassen. Die hierfür zuständige städtische Stelle ist der Öffentlichkeit in geeigneter Weise bekannt zu machen.
Begründung:
Der Atzelbergplatz sollte als echte Fußgängerzone wieder hergestellt werden. Ende des Jahres 2004 wurden auf Anregung des Ortsbeirats 11 an die ansässigen Einzelhändler und zwei Privatpersonen Schlüssel für die Schließung der Schranke ausgegeben. Mit ihnen vereinbarte der Ortsbeirat, dass sie die Schranke nach Bedarf öffnen und schließen. Bedauerlicherweise haben sich die Schlüsselbesitzer nicht an diese Absprache gehalten. Die Schranke steht permanent offen. Der Atzelbergplatz wird deshalb ständig durch Kraftfahrzeuge befahren sowie Tag und Nacht als Parkplatz missbraucht. Gerade Kleinkinder und ältere Personen werden durch dieses Verhalten gefährdet. Das Projekt der Schlüsselvergabe ist nach Ansicht des Ortsbeirats gescheitert und sollte eingestellt werden.
Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Februar 2010Sie sind hierOFOF 411/11Schranke zur Fußgängerzone Atzelbergplatz (Seckbach)Ortsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, fraktionslos
- 15. März 2010OMOM 4041Schranke zur Fußgängerzone Atzelbergplatz (Seckbach)Direktanregung
- 7. Juni 2010STST 812Schranke zur Fußgängerzone Atzelbergplatz (Seckbach)Stellungnahme
- 12. November 2010Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 1505Schranke zur Fußgängerzone Atzelbergplatz (Seckbach)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme