Ankauf des Bunkers in der Schäfflestraße 18
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Neues zu Schäfflestraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2015, OM 3991 entstanden aus Vorlage: OF 314/11 vom 28.02.2015
Betreff: Ankauf des Bunkers in der Schäfflestraße 18 Der Magistrat wird aufgefordert, zusätzlich den Bunker in der Schäfflestraße 18 vom Bund zu erwerben, um damit die Vereinsarbeit des FKG Narrhalla 1948 e. V. und weiterer Riederwälder Vereine zu sichern.
Begründung: Im Bunker der Schäfflestraße 18 befinden sich die Räume des Karnevalsvereins FKG Narrhalla 1948 e. V. und des Vereinsrings Riederwald. Der Verein FKG Narrhalla 1948 e. V. hat den Bunker mit großem Aufwand für seine Vereinszwecke selbst hergerichtet. Der Verein und der Vereinsring Riederwald nutzen im Erdgeschoss diverse Lagerräume, im ersten Stock sind der Klubraum sowie der Trainingsraum der Tanzgarden. Das Büro/Vorstandszimmer, der Übungsraum für den Musikzug sowie das Kleider- und Technikarchiv befinden sich im zweiten Stock. Über das Jahr finden verschiedene öffentliche Veranstaltungen im und vor dem Bunker statt. Ohne das Vereinsheim wird es dem FKG Narrhalla 1948 e. V. nicht möglich sein, den Verein weiterhin aufrechtzuerhalten beziehungsweise ein drittes Mal in Eigeninitiative und mit finanziellem Engagement erneut ein Vereinsheim um- beziehungswiese auszubauen. Durch den Verkauf des Bunkers an einen privaten Investor droht dem Verein das Aus seiner bisherigen erfolgreichen Kinder- und Jugendarbeit. Mit dem Kauf des Bunkers durch die Stadt Frankfurt soll die kontinuierliche Arbeit und das Bestehen des Vereins gesichert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2015OFOF 314/11Ankauf des Bunkers in der Schäfflestraße 18Ortsbeiratsantrag · SPD
- 16. März 2015Sie sind hierOMOM 3991Ankauf des Bunkers in der Schäfflestraße 18Direktanregung
- 4. Mai 2015Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 664Ankauf des Bunkers in der Schäfflestraße 18Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats