Ankauf des Bunkers in der Schäfflestraße 18
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- Wann wird die Spielfläche in der Lassallestraße wieder bespielbar?15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: aktueller Stand der Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main28.11.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Lassallestraße per E-MailBegründung
Schäfflestraße 18 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, den Bunker in der Schäfflestraße 18 vom Bund zu erwerben, um damit die Vereinsarbeit des FKG Narrhalla 1948 e.V. zu sichern. Begründung: Der Bund bietet zur Zeit einige Bunker im Stadtgebiet Frankfurt zum Verkauf an. Im Orts-teil Riederwald sind es die Bunker in der Schäfflestraße und in der Lassallestraße. Im Bunker der Schäfflestraße 18 befinden sich die Räume des Karnevalsvereins FKG Narrhalla 1948 e.V. und des Vereinsring Riederwald. Der Verein FKG-Narrhalla hat den Bunker mit großem Aufwand für seine Vereinszwecke selber hergerichtet. Der Verein und der Vereinsring Riederwald nutzen im Erdgeschoss diverse Lager-räume, im 1 Stock sind der Clubraum sowie der Trainingsraum der Tanzgarden. Das Büro/Vorstands-Zimmer, der Übungsraum für den Musikzug sowie das Kleider- und Technikarchiv befinden sich im 2. Stock. Über das Jahr finden verschiedene öffentliche Veranstaltungen im und vor dem Bunker statt. Ohne das Vereinsheim wird es der FKG Narrhalla nicht möglich sein, den Verein weiterhin aufrecht zu halten, bzw. es ist dem Verein nicht möglich, ein 3. Mal in Eigeninitiative und finanziellen Engagement erneut ein Vereinsheim um- bzw. auszubauen. Durch den Verkauf des Bunkers an einen privaten Investor droht dem Verein das Aus seiner bisherigen, erfolgreichen Kinder- und Jugendarbeit. Mit dem Kauf des Bunkers durch die Stadt Frankfurt, soll die kontinuierliche Arbeit und das Bestehen des Vereins gesichert werden.
Inhalt
Antrag vom 28.02.2015, OF 314/11
Betreff: Ankauf des Bunkers in der Schäfflestraße 18 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, den Bunker in der Schäfflestraße 18 vom Bund zu erwerben, um damit die Vereinsarbeit des FKG Narrhalla 1948 e.V. zu sichern.
Begründung: Der Bund bietet zur Zeit einige Bunker im Stadtgebiet Frankfurt zum Verkauf an. Im Orts-teil Riederwald sind es die Bunker in der Schäfflestraße und in der Lassallestraße. Im Bunker der Schäfflestraße 18 befinden sich die Räume des Karnevalsvereins FKG Narrhalla 1948 e.V. und des Vereinsring Riederwald. Der Verein FKG-Narrhalla hat den Bunker mit großem Aufwand für seine Vereinszwecke selber hergerichtet. Der Verein und der Vereinsring Riederwald nutzen im Erdgeschoss diverse Lager-räume, im 1 Stock sind der Clubraum sowie der Trainingsraum der Tanzgarden. Das Büro/Vorstands-Zimmer, der Übungsraum für den Musikzug sowie das Kleider- und Technikarchiv befinden sich im 2. Stock. Über das Jahr finden verschiedene öffentliche Veranstaltungen im und vor dem Bunker statt. Ohne das Vereinsheim wird es der FKG Narrhalla nicht möglich sein, den Verein weiterhin aufrecht zu halten, bzw. es ist dem Verein nicht möglich, ein 3. Mal in Eigeninitiative und finanziellen Engagement erneut ein Vereinsheim um- bzw. auszubauen. Durch den Verkauf des Bunkers an einen privaten Investor droht dem Verein das Aus seiner bisherigen, erfolgreichen Kinder- und Jugendarbeit. Mit dem Kauf des Bunkers durch die Stadt Frankfurt, soll die kontinuierliche Arbeit und das Bestehen des Vereins gesichert werden.Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2015Sie sind hierOFOF 314/11Ankauf des Bunkers in der Schäfflestraße 18Ortsbeiratsantrag · SPD
- 16. März 2015OMOM 3991Ankauf des Bunkers in der Schäfflestraße 18Direktanregung
- 4. Mai 2015Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 664Ankauf des Bunkers in der Schäfflestraße 18Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme