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Ausrüsten von Ampeln mit akustischen Signalanlagen

Vorlagentyp: OM
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 11.01.2010, OM 3823 entstanden aus Vorlage: OF 427/2 vom 14.12.2009

Betreff: Ausrüsten von Ampeln mit akustischen Signalanlagen Der Magistrat wird gebeten, Fußgängerampeln an folgenden Straßenquerungen kurzfristig mit akustischen Hinweisfunktionen für Sehbehinderte und Blinde auszustatten, soweit diese nicht bereits installiert sind:

a) Übergänge aus dem Bereich Leipziger Straße über die Adalbertstraße;

b) Übergänge aus dem Bereich Leipziger Straße zur Bockenheimer Warte und in Folge in die Bockenheimer Landstraße;

c) Übergänge aus dem Bereich Leipziger Straße über die Sophienstraße;

d) Übergänge von und zum Westbahnhof.

Begründung: Sehbehinderte und blinde Menschen sind ohne akustische Signale in ihrem Handeln behindert, zum Teil gefährdet oder auf die Mitwirkung Anderer angewiesen. Gerade sehbehinderte Menschen müssen oft ihre Wege als Fußgänger und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel bewältigen können. Das systematische Ausrüsten vor allem großer Ampelkreuzungen ist deshalb erstrebenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Dezember 2009OFOF 427/2Ausrüsten von Ampeln mit akustischen SignalanlagenOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 11. Januar 2010Sie sind hier
    OMOM 3823Ausrüsten von Ampeln mit akustischen Signalanlagen
    Direktanregung
  3. 10. März 2010Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 398Ausrüsten von Ampeln mit akustischen SignalanlagenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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