Ausrüsten von Ampeln mit akustischen Signalanlagen
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2010, ST 398
Betreff:
Ausrüsten von Ampeln mit akustischen Signalanlagen
Der Bedarf bzw. die Notwendigkeit der Nachrüstung von akustischen Signalen an bestehende Anlagen wird in engem Kontakt mit den Blindenverbänden, namentlich der Frankfurter Stiftung für Blinde und Sehbehinderte und dem Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen (BSBH), festgelegt.
An der Signalanlage Bockenheimer Landstraße / Senckenberganlage / Zeppelinallee sind bereits seit dem Umbau im Jahr 2000 Blindensignale vorhanden. Sie wurden nach Absprache mit dem Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen an der östlichen Fußgängerfurt über die Bockenheimer Landstraße eingerichtet.
Die Ausstattung mit akustischen Signalen an der Fußgängersignalanlage auf der Sophienstraße / Am Weingarten / Blanchardstraße wird in diesem Jahr erfolgen.
Darüber hinaus sind die zwei Signalanlagen auf der Adalbertstraße, Höhe Kiesstraße und Höhe Homburger Straße, die Anlage auf der Schloßstraße, Höhe Kaufunger Straße und die Anlage auf der Schloßstraße, Höhe Kurfürstenplatz, bereits mit in die Prioritätenliste für die Nachrüstung mit akustischen Signalen aufgenommen worden. Die Prioritätenliste wird zusammen mit dem Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen festgelegt.
Aufgrund der Anregung des Ortsbeirats werden in Absprache mit dem Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen weitere Anlagen zur bestehenden Prioritätenliste hinzugefügt.
Dies sind im Einzelnen die Signalanlagen Adalbertstraße / Gräfstraße / Bockenheimer Warte, Sophienstraße, Höhe Franz-Rücker-Allee und Sophienstraße / Gräfstraße / Ludolfstraße.
Die Realisierung der Umrüstung ist jedoch abhängig von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln, der festzulegenden Priorität und dem baulichen Aufwand der Nachrüstung. Ältere Anlagen können u. U. nur durch eine Komplettsanierung mit akustischen Signalen ausgestattet werden.
Eine Ausstattung mit Blindensignalen an der Anlage Westbahnhof / Schloßstraße / Adalbertstraße hält der Blinden- und Sehbehindertenbund für nicht sinnvoll.
Da sich die Kreuzung baulich äußerst komplex darstellt, ist sie für Blinde und sehbehinderte Menschen alleine kaum zu bewältigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Dezember 2009OFOF 427/2Ausrüsten von Ampeln mit akustischen SignalanlagenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 11. Januar 2010OMOM 3823Ausrüsten von Ampeln mit akustischen SignalanlagenDirektanregung
- 10. März 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 398Ausrüsten von Ampeln mit akustischen SignalanlagenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab