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Ausrüsten von Ampeln mit akustischen Signalanlagen

Vorlagentyp: OFFDP
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Sehbehinderte und blinde Menschen sind ohne akustische Signale in ihrem Handeln behindert, zum Teil gefährdet oder auf die Mitwirkung anderer angewiesen. Gerade sehbehinderte Menschen müssen oft ihre Wege als Fußgänger und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel bewältigen können. Das systematische Ausrüsten vor allem großer Ampelkreuzungen ist deshalb erstrebenswert.

Inhalt

Antrag vom 14.12.2009, OF 427/2

Betreff:

Ausrüsten von Ampeln mit akustischen Signalanlagen

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten,

  1. Fußgängerampeln an folgenden Straßenquerungen kurzfristig mit akustischen Hinweisfunktionen für Sehbehinderte und Blinde auszustatten, soweit diese nicht bereits installiert sind.

a) Übergänge aus dem Bereich Leipzigerstraße über die Adalbertstraße

b) Übergänge aus dem Bereich Leipzigerstraße zur Bockenheimer Warte und in Folge in die

Bockenheimer Landstraße

c) Übergänge aus dem Bereich Leipzigerstraße über die Sophienstraße

d) Übergänge von und zum Westbahnhof

  1. mitzuteilen, welche Ampeln im Ortsbezirk bereits mit akustischen Hinweissignalen ausgerüstet sind
  2. welche bereits vorgesehen sind in dieser Weise ausgerüstet zu werden, bzw. der Magistrat selbst zweckmäßigerweise auf diese Weise ausrüsten will
  3. Welche Kosten pro Ampel hierfür entstehen.

Begründung:

Sehbehinderte und blinde Menschen sind ohne akustische Signale in ihrem Handeln behindert, zum Teil gefährdet oder auf die Mitwirkung anderer angewiesen. Gerade sehbehinderte Menschen müssen oft ihre Wege als Fußgänger und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel bewältigen können. Das systematische Ausrüsten vor allem großer Ampelkreuzungen ist deshalb erstrebenswert.

Beratung im Ortsbeirat: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Dezember 2009Sie sind hier
    OFOF 427/2Ausrüsten von Ampeln mit akustischen Signalanlagen
    Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 11. Januar 2010OMOM 3823Ausrüsten von Ampeln mit akustischen SignalanlagenDirektanregung
  3. 10. März 2010Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 398Ausrüsten von Ampeln mit akustischen SignalanlagenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 40 · 11.01.2010
TO I, TOP 18
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3823 2010 Die Vorlage OF 427/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 2), 3) und 4) des Antragstextes ersatzlos gestrichen werden.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie Wähler
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Freie Wähler; LINKE. (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

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