Ausrüsten von Ampeln mit akustischen Signalanlagen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Sehbehinderte und blinde Menschen sind ohne akustische Signale in ihrem Handeln behindert, zum Teil gefährdet oder auf die Mitwirkung anderer angewiesen. Gerade sehbehinderte Menschen müssen oft ihre Wege als Fußgänger und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel bewältigen können. Das systematische Ausrüsten vor allem großer Ampelkreuzungen ist deshalb erstrebenswert.
Inhalt
Antrag vom 14.12.2009, OF 427/2
Betreff:
Ausrüsten von Ampeln mit akustischen Signalanlagen
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten,
- Fußgängerampeln an folgenden Straßenquerungen kurzfristig mit akustischen Hinweisfunktionen für Sehbehinderte und Blinde auszustatten, soweit diese nicht bereits installiert sind.
a) Übergänge aus dem Bereich Leipzigerstraße über die Adalbertstraße
b) Übergänge aus dem Bereich Leipzigerstraße zur Bockenheimer Warte und in Folge in die
Bockenheimer Landstraße
c) Übergänge aus dem Bereich Leipzigerstraße über die Sophienstraße
d) Übergänge von und zum Westbahnhof
- mitzuteilen, welche Ampeln im Ortsbezirk bereits mit akustischen Hinweissignalen ausgerüstet sind
- welche bereits vorgesehen sind in dieser Weise ausgerüstet zu werden, bzw. der Magistrat selbst zweckmäßigerweise auf diese Weise ausrüsten will
- Welche Kosten pro Ampel hierfür entstehen.
Begründung:
Sehbehinderte und blinde Menschen sind ohne akustische Signale in ihrem Handeln behindert, zum Teil gefährdet oder auf die Mitwirkung anderer angewiesen. Gerade sehbehinderte Menschen müssen oft ihre Wege als Fußgänger und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel bewältigen können. Das systematische Ausrüsten vor allem großer Ampelkreuzungen ist deshalb erstrebenswert.
Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Dezember 2009Sie sind hierOFOF 427/2Ausrüsten von Ampeln mit akustischen SignalanlagenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 11. Januar 2010OMOM 3823Ausrüsten von Ampeln mit akustischen SignalanlagenDirektanregung
- 10. März 2010Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 398Ausrüsten von Ampeln mit akustischen SignalanlagenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Freie Wähler; LINKE. (= Enthaltung)