Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B521 (Nordumfahrung Bergen)
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Anregung an den Magistrat vom 27.10.2009, OM 3698 entstanden aus Vorlage: OF 531/16 vom 10.10.2009
Betreff: Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B521 (Nordumfahrung Bergen) Der Magistrat wird aufgefordert, im Benehmen mit den beteiligten Stellen des Landes Hessen geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für querende Fußgänger an den Kreuzungen B 521/Am Landgraben und B 521/Erlenseer Straße zu veranlassen. Vorgeschlagen werden als Mindestmaßnahmen die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 60 km/h im genannten Abschnitt auf der B 521, sowie deutlich lesbar das Schild: "Achtung, Fußgänger queren" in Verbindung mit dem an Bundesstraßen gebräuchlichen Zeichen für Wanderer an den genannten Querungspunkten, parallel der Beschilderung an der Querung der Hohen Straße.
Begründung: Die Nordumfahrung ist das einzige wirkliche Hindernis, das Erholung suchende Bürger aus Bergen kommend zu überwinden haben, ehe sie ihre Wanderung in den ausgedehnten Feldern und Streuobstwiesen dahinter beginnen können. Es wird berichtet, dass insbesondere ältere Mitmenschen, obwohl sie in der Nähe wohnen, das Gebiet nicht nutzen, weil sie vor der Querung der Straße zurückschrecken. Im Bereich Landgraben gibt es zudem ein großes Verkehrsaufkommen zur Erreichung des jenseits gelegenen Kleinmüllplatzes, das samstags häufig die zur Verfügung stehenden Kapazitäten deutlich übersteigt. Der Antransport erfolgt nicht nur mit dem PKW, sondern auch, insbesondere bei Grünschnitt, häufig mit Handkarren und durch Fußgänger. Da zudem die Schule am Landgraben für den zwei Jahre währenden Umbau ihr Domizil in unmittelbarer Nähe der Straße auf dem Gelände des TV 1860 Bergen finden wird, sind Schüler und Lehrer, wie im übrigen alle Anwohner im Norden Bergens, sehr dankbar für den zu erwartenden Geräuschrückgang. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2009OFOF 531/16Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B521 (Nordumfahrung Bergen)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 27. Oktober 2009Sie sind hierOMOM 3698Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B521 (Nordumfahrung Bergen)Direktanregung
- 11. Januar 2010STST 186Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B521 (Nordumfahrung Bergen)Stellungnahme
- 14. Juli 2010STST 964Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B 521 (Nordumfahrung Bergen)Stellungnahme
- 25. Januar 2011STST 170Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B 521 (Nordumfahrung Bergen)Stellungnahme
- 1. August 2011Antwort des Magistrats · nach 94 WochenSTST 868Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B 521 (Nordumfahrung Bergen)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats