Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B521 (Nordumfahrung Bergen)
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Nordumfahrung ist das einzige wirkliche Hindernis, das Erholung suchende Bürger aus Bergen kommend zu überwinden haben, ehe sie ihre Wanderung in den ausgedehnten Feldern und Streuobstwiesen dahinter beginnen können. Es wird berichtet, dass insbesondere ältere Mitmenschen, obwohl sie in der Nähe wohnen, das Gebiet nicht nutzen, da sie vor der Querung der Straße zurück schrecken. Im Bereich Landgraben gibt es zudem ein großes Verkehrsaufkommen zur Erreichung des jenseits gelegenen Kleinmüllplatzes, das samstags häufig die zur Verfügung stehenden Kapazitäten deutlich übersteigt. Der Antransport erfolgt nicht nur mit dem PKW, sondern auch, insbesondere bei Grünschnitt, häufig mit Handkarren und durch Fußgänger. Da zudem die Schule am Landgraben für den zwei Jahre währenden Umbau ihr Domizil in unmittelbarer Nähe der Straße auf dem Gelände des TV 1860 Bergen finden wird, sind Schüler und Lehrer, wie im übrigen alle Anwohner im Norden Bergens sehr dankbar für den zu erwartenden Geräuschrückgang.
Inhalt
Antrag vom 10.10.2009, OF 531/16
Betreff:
Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B521 (Nordumfahrung Bergen)
Der Ortsbeirat 16 möge beschließen :
Der Magistrat wird aufgefordert,
im Benehmen mit den beteiligten Stellen des Landes Hessen
geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für querende Fußgänger an den Kreuzungen B 521 / Am Landgraben und B 521 / Erlenseer Straße zu veranlassen.
Vorgeschlagen werden als Mindestmaßnahmen die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 60 km/h im genannten Abschnitt auf der B521, sowie deutlich lesbar das Schild: "Achtung, Fußgänger queren“ in Verbindung mit dem an Bundesstraßen gebräuchlichen Zeichen für Wanderer an den genannten Querungspunkten, parallel der Beschilderung an der Querung der Hohen Straße.
Begründung:
Die Nordumfahrung ist das einzige wirkliche Hindernis, das Erholung suchende Bürger aus Bergen kommend zu überwinden haben, ehe sie ihre Wanderung in den ausgedehnten Feldern und Streuobstwiesen dahinter beginnen können. Es wird berichtet, dass insbesondere ältere Mitmenschen, obwohl sie in der Nähe wohnen, das Gebiet nicht nutzen, da sie vor der Querung der Straße zurück schrecken.
Im Bereich Landgraben gibt es zudem ein großes Verkehrsaufkommen zur Erreichung des jenseits gelegenen Kleinmüllplatzes, das samstags häufig die zur Verfügung stehenden Kapazitäten deutlich übersteigt. Der Antransport erfolgt nicht nur mit dem PKW, sondern auch, insbesondere bei Grünschnitt, häufig mit Handkarren und durch Fußgänger.
Da zudem die Schule am Landgraben für den zwei Jahre währenden Umbau ihr Domizil in unmittelbarer Nähe der Straße auf dem Gelände des TV 1860 Bergen finden wird, sind Schüler und Lehrer, wie im übrigen alle Anwohner im Norden Bergens sehr dankbar für den zu erwartenden Geräuschrückgang.
Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2009Sie sind hierOFOF 531/16Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B521 (Nordumfahrung Bergen)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 27. Oktober 2009OMOM 3698Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B521 (Nordumfahrung Bergen)Direktanregung
- 11. Januar 2010STST 186Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B521 (Nordumfahrung Bergen)Stellungnahme
- 14. Juli 2010STST 964Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B 521 (Nordumfahrung Bergen)Stellungnahme
- 25. Januar 2011STST 170Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B 521 (Nordumfahrung Bergen)Stellungnahme
- 1. August 2011Antwort des Magistrats · nach 94 WochenSTST 868Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B 521 (Nordumfahrung Bergen)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme