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Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B521 (Nordumfahrung Bergen)

Vorlagentyp: OFSPD
94 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Die Nordumfahrung ist das einzige wirkliche Hindernis, das Erholung suchende Bürger aus Bergen kommend zu überwinden haben, ehe sie ihre Wanderung in den ausgedehnten Feldern und Streuobstwiesen dahinter beginnen können. Es wird berichtet, dass insbesondere ältere Mitmenschen, obwohl sie in der Nähe wohnen, das Gebiet nicht nutzen, da sie vor der Querung der Straße zurück schrecken. Im Bereich Landgraben gibt es zudem ein großes Verkehrsaufkommen zur Erreichung des jenseits gelegenen Kleinmüllplatzes, das samstags häufig die zur Verfügung stehenden Kapazitäten deutlich übersteigt. Der Antransport erfolgt nicht nur mit dem PKW, sondern auch, insbesondere bei Grünschnitt, häufig mit Handkarren und durch Fußgänger. Da zudem die Schule am Landgraben für den zwei Jahre währenden Umbau ihr Domizil in unmittelbarer Nähe der Straße auf dem Gelände des TV 1860 Bergen finden wird, sind Schüler und Lehrer, wie im übrigen alle Anwohner im Norden Bergens sehr dankbar für den zu erwartenden Geräuschrückgang.

Inhalt

Antrag vom 10.10.2009, OF 531/16

Betreff:

Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B521 (Nordumfahrung Bergen)

Der Ortsbeirat 16 möge beschließen :

Der Magistrat wird aufgefordert,

im Benehmen mit den beteiligten Stellen des Landes Hessen

geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für querende Fußgänger an den Kreuzungen B 521 / Am Landgraben und B 521 / Erlenseer Straße zu veranlassen.

Vorgeschlagen werden als Mindestmaßnahmen die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 60 km/h im genannten Abschnitt auf der B521, sowie deutlich lesbar das Schild: "Achtung, Fußgänger queren“ in Verbindung mit dem an Bundesstraßen gebräuchlichen Zeichen für Wanderer an den genannten Querungspunkten, parallel der Beschilderung an der Querung der Hohen Straße.

Begründung:

Die Nordumfahrung ist das einzige wirkliche Hindernis, das Erholung suchende Bürger aus Bergen kommend zu überwinden haben, ehe sie ihre Wanderung in den ausgedehnten Feldern und Streuobstwiesen dahinter beginnen können. Es wird berichtet, dass insbesondere ältere Mitmenschen, obwohl sie in der Nähe wohnen, das Gebiet nicht nutzen, da sie vor der Querung der Straße zurück schrecken.

Im Bereich Landgraben gibt es zudem ein großes Verkehrsaufkommen zur Erreichung des jenseits gelegenen Kleinmüllplatzes, das samstags häufig die zur Verfügung stehenden Kapazitäten deutlich übersteigt. Der Antransport erfolgt nicht nur mit dem PKW, sondern auch, insbesondere bei Grünschnitt, häufig mit Handkarren und durch Fußgänger.

Da zudem die Schule am Landgraben für den zwei Jahre währenden Umbau ihr Domizil in unmittelbarer Nähe der Straße auf dem Gelände des TV 1860 Bergen finden wird, sind Schüler und Lehrer, wie im übrigen alle Anwohner im Norden Bergens sehr dankbar für den zu erwartenden Geräuschrückgang.

Beratung im Ortsbeirat: 16

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Oktober 2009Sie sind hier
    OFOF 531/16Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B521 (Nordumfahrung Bergen)
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 27. Oktober 2009OMOM 3698Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B521 (Nordumfahrung Bergen)Direktanregung
  3. 11. Januar 2010STST 186Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B521 (Nordumfahrung Bergen)Stellungnahme
  4. 14. Juli 2010STST 964Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B 521 (Nordumfahrung Bergen)Stellungnahme
  5. 25. Januar 2011STST 170Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B 521 (Nordumfahrung Bergen)Stellungnahme
  6. 1. August 2011Antwort des Magistrats · nach 94 WochenSTST 868Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B 521 (Nordumfahrung Bergen)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 16
Sitzung 36 · 27.10.2009
TO I, TOP 33
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3698 2009 Die Vorlage OF 531/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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