Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B 521 (Nordumfahrung Bergen)
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Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2011, ST 868
Betreff: Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B 521 (Nordumfahrung Bergen) An beiden angesprochenen Einmündungen besteht bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h. In Anbetracht der ausgewiesenen regionalen Radwegrouten in der Verlängerung der Straße Landgraben werden analog der Regelung an der Einmündung L 3209 / Hohe Straße beidseitig Hinweise auf querende Radfahrer installiert. An der Kreuzung B 521 / Erlenseer Straße werden auf Grund fehlender fußläufiger Verbindungen und Aufstellflächen keine Maßnahmen in Betracht gezogen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2009OFOF 531/16Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B521 (Nordumfahrung Bergen)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 27. Oktober 2009OMOM 3698Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B521 (Nordumfahrung Bergen)Direktanregung
- 11. Januar 2010STST 186Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B521 (Nordumfahrung Bergen)Stellungnahme
- 14. Juli 2010STST 964Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B 521 (Nordumfahrung Bergen)Stellungnahme
- 25. Januar 2011STST 170Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B 521 (Nordumfahrung Bergen)Stellungnahme
- 1. August 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 94 WochenSTST 868Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B 521 (Nordumfahrung Bergen)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab