Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B521 (Nordumfahrung Bergen)
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 186
Betreff: Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B521 (Nordumfahrung Bergen) Vorläufige Stellungnahme: Die Bearbeitung der Anfrage konnte in der vorgegebenen Frist nicht erfolgen. Nach Abschluss der zurzeit noch andauernden Prüfung, unter anderem durch das Hessische Amt für Straßen- und Verkehrswesen als zuständigem Straßenbaulastträger, wird eine endgültige Stellungnahme abgegeben. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2009OFOF 531/16Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B521 (Nordumfahrung Bergen)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 27. Oktober 2009OMOM 3698Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B521 (Nordumfahrung Bergen)Direktanregung
- 11. Januar 2010Sie sind hierSTST 186Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B521 (Nordumfahrung Bergen)Stellungnahme
- 14. Juli 2010STST 964Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B 521 (Nordumfahrung Bergen)Stellungnahme
- 25. Januar 2011STST 170Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B 521 (Nordumfahrung Bergen)Stellungnahme
- 1. August 2011Antwort des Magistrats · nach 94 WochenSTST 868Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B 521 (Nordumfahrung Bergen)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab