Bebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg
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Philipp-Schnell-Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Geschwindigkeitsmessungen besonders Im Niederfeld und in der Philipp-Schnell-Straße12.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Parkwinkel-Markierung Alt-Harheim / Philipp-Schnell-Straße und Parkverbot vor PhilippSchnellStraße 6708.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sachstand der angedachten verkehrsberuhigten Zone in der Hermannspforte27.10.2025 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Philipp-Schnell-Straße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2014, OM 3579 entstanden aus Vorlage: OF 170/14 vom 28.09.2014
Betreff: Bebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 910 so zu entwickeln, dass auch Mehrfamilienhäuser in den Zonen 2 bis 4 (hinter der Philipp-Schnell-Straße) gebaut werden können. Die Traufhöhe sollte die in Harheim übliche Höhe von 2,5 Stockwerken aber nicht überschreiten.
Begründung: Aufgrund der derzeitigen Wohnraumsituation in Frankfurt sollte hier ein breiteres Spektrum der Wohnbebauung ermöglicht werden. Im Entwurf zum o. g. Bebauungsplan sind derzeit nur Reihenhäuser mit einer Wohneinheit vorgesehen. Nach der Ansicht des Ortsbeirates sollte, um auch denen gerecht zu werden, die sich kein derartiges Eigentum oder die Miete in einem Reihenhaus leisten können, eine Möglichkeit eröffnet werden, in kleineren Wohneinheiten in Harheim zu wohnen, wie sie in Mehrfamilienhäusern geschaffen werden können. Der Ortsbeirat denkt hierbei im Speziellen auch an Krankenschwestern, Polizeibeamte und dergleichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Oktober 2014Sie sind hierOMOM 3579Bebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich UrnbergwegDirektanregung
- 12. Januar 2015Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 11Bebauungsplans Nr. 910 - Südöstlich UrnbergwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats