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Unzulängliche Verkehrsführung führt zu unnötiger Raserei in der Allerheiligenstraße

Vorlagentyp: OM
27 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3547 entstanden aus Vorlage: OF 682/1 vom 28.07.2018

Betreff: Unzulängliche Verkehrsführung führt zu unnötiger Raserei in der Allerheiligenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Kreuzung Allerheiligenstraße/Lange Straße folgende Maßnahmen umzusetzen: - Deutliche und eindeutige Beschilderung und Markierung der Geradeausspur sowie der in der Fahrbahnmitte gelegenen Linksabbiegerspur der Allerheiligenstraße in Richtung Innenstadt bzw. Main im Bereich der Ampelanlage der Lange Straße. - Wesentlich größere und auf den fließenden Verkehr ausgerichtete Tempo-30-Schilder in der Allerheiligenstraße im Bereich der Liegenschaften Battonnstraße 1-3 sowie auf der gegenüberliegenden Straßenseite. - Eine deutlich sichtbare Markierung mit Hinweis auf Tempo 30 im vorgenannten Bereich. - Einen Hinweis auf die folgende Tempo-30-Zone (in der Allerheiligenstraße) im Bereich der Ampelanlage vor der Lange Straße.

Begründung: Regelmäßig wird verkehrswidrig von der Linksabbiegerspur zur Lange Straße geradeaus in die Allerheiligenstraße gefahren. Dies führt zu gefährlichen Situationen für alle Beteiligten, aber insbesondere für den Radverkehr, da die Allerheiligenstraße für zwei nebeneinander fahrende Pkw zu schmal ist. Allerdings ist die Straße zu breit für eine einzige Fahrspur und lädt damit zum Schnellfahren ein. Die beiden Hinweisschilder auf Tempo 30 können nur mit Mühe gesehen werden, da sie viel zu klein sind. Zusätzlich ist eines der beiden Schilder nicht auf die Fahrbahn gerichtet und macht die gesamte Beschilderung daher nochmals wirkungsloser (siehe Foto). Seit Jahren fordern Bewohnerschaft, Gewerbetreibende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Eltern der verschiedenen Kinder- und Jugendeinrichtungen eine wirkungsvolle Verkehrsberuhigung der Allerheiligenstraße. Die Geschwindigkeiten und die Fallzahlen (das zeigen auch die letzten Zahlen der Verkehrsüberwachung) sind deutlich zu hoch. Die Beschwerdelage reicht bis in den Bereich Stoltzestraße/Battonnstraße. Wegen der Kindereinrichtungen und der Schulwege ist es auch angebracht, eine Markierung mit Hinweis auf Tempo 30 im Bereich der Allerheiligenstraße/Lange Straße anbringen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Juli 2018OFOF 682/1Unzulängliche Verkehrsführung führt zu unnötiger Raserei in der AllerheiligenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 14. August 2018Sie sind hier
    OMOM 3547Unzulängliche Verkehrsführung führt zu unnötiger Raserei in der Allerheiligenstraße
    Direktanregung
  3. 4. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 272Unzulängliche Verkehrsführung führt zu unnötiger Raserei in der AllerheiligenstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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