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Unzulängliche Verkehrsführung führt zu unnötiger Raserei in der Allerheiligenstraße

Vorlagentyp: OFGRÜNE
27 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

zu unnötiger Raserei in der Allerheiligenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Kreuzung Allerheiligenstraße, Lange Straße folgende Maßnahmen umsetzen zu lassen: Deutliche und eindeutige Beschilderung und Markierung der Geradeausspur sowie der in der Fahrbahnmitte gelegenen Linksabbiegerspur Allerheiligenstraße in Richtung Innenstadt bzw. Main im Bereich der Ampelanlage der Lange Straße. Wesentlich größere und auf den fließenden Verkehr ausgerichtete Tempo-30-Schilder in der Allerheiligenstraße im Bereich der Liegenschaften Battonnstraße 1-3 sowie auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Eine deutlich sichtbare Markierung mit Hinweis auf Tempo-30 im vorgenannten Bereich. Ein Hinweis auf die folgende Tempo-30-Zone (in der Allerheiligenstraße) im Bereich der Ampelanlage vor der Lange Straße. Begründung: Regelmäßig wird verkehrswidrig von der Linksabbiegerspur zur Lange Straße geradeaus in die Allerheiligenstraße gefahren. Dies führt zu gefährlichen Situationen für alle Beteiligten, aber insbesondere für den Radverkehr, da die Allerheiligenstraße zu schmal ist für 2 nebeneinander fahrende Pkw. Allerdings ist die Straße zu breit für eine einzige Fahrspur und lädt damit zum Schnellfahren ein. Die beiden Hinweisschilder auf Tempo-30 können nur mit Mühe gesehen werden, da sie viel zu klein sind. Zusätzlich ist eines der beiden Schilder nicht auf die Fahrbahn gerichtet und macht die gesamte Beschilderung daher nochmals wirkungsloser (siehe Foto). Seit Jahren fordern Bewohnerschaft, Gewerbetreibende und Mitarbeiterinnen und Eltern der verschiedenen Kinder- und Jugendeinrichtungen eine wirkungsvolle Verkehrsberuhigung der Allerheiligenstraße. Die Geschwindigkeiten und die Fallzahlen (das zeigen auch die letzten Zahlen der Verkehrsüberwachung) sind deutlich zu hoch. Die Beschwerdelage reicht bis in den Bereich Stolt -zestraße / Battonnstraße. Wegen der Kindereinrichtungen und der Schulwege ist es auch angebracht, eine Markierung mit Hinweis auf Tempo-30 im Bereich der Allerheiligenstraße / Lange Straße anbringen zu lassen.

Inhalt

Antrag vom 28.07.2018, OF 682/1

Betreff: Unzulängliche Verkehrsführung führt zu unnötiger Raserei in der Allerheiligenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Kreuzung Allerheiligenstraße, Lange Straße folgende Maßnahmen umsetzen zu lassen: Deutliche und eindeutige Beschilderung und Markierung der Geradeausspur sowie der in der Fahrbahnmitte gelegenen Linksabbiegerspur Allerheiligenstraße in Richtung Innenstadt bzw. Main im Bereich der Ampelanlage der Lange Straße. Wesentlich größere und auf den fließenden Verkehr ausgerichtete Tempo-30-Schilder in der Allerheiligenstraße im Bereich der Liegenschaften Battonnstraße 1-3 sowie auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Eine deutlich sichtbare Markierung mit Hinweis auf Tempo-30 im vorgenannten Bereich. Ein Hinweis auf die folgende Tempo-30-Zone (in der Allerheiligenstraße) im Bereich der Ampelanlage vor der Lange Straße.

Begründung: Regelmäßig wird verkehrswidrig von der Linksabbiegerspur zur Lange Straße geradeaus in die Allerheiligenstraße gefahren. Dies führt zu gefährlichen Situationen für alle Beteiligten, aber insbesondere für den Radverkehr, da die Allerheiligenstraße zu schmal ist für 2 nebeneinander fahrende Pkw. Allerdings ist die Straße zu breit für eine einzige Fahrspur und lädt damit zum Schnellfahren ein. Die beiden Hinweisschilder auf Tempo-30 können nur mit Mühe gesehen werden, da sie viel zu klein sind. Zusätzlich ist eines der beiden Schilder nicht auf die Fahrbahn gerichtet und macht die gesamte Beschilderung daher nochmals wirkungsloser (siehe Foto). Seit Jahren fordern Bewohnerschaft, Gewerbetreibende und Mitarbeiterinnen und Eltern der verschiedenen Kinder- und Jugendeinrichtungen eine wirkungsvolle Verkehrsberuhigung der Allerheiligenstraße. Die Geschwindigkeiten und die Fallzahlen (das zeigen auch die letzten Zahlen der Verkehrsüberwachung) sind deutlich zu hoch. Die Beschwerdelage reicht bis in den Bereich Stolt -zestraße / Battonnstraße. Wegen der Kindereinrichtungen und der Schulwege ist es auch angebracht, eine Markierung mit Hinweis auf Tempo-30 im Bereich der Allerheiligenstraße / Lange Straße anbringen zu lassen.Beratung im Ortsbeirat: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Juli 2018Sie sind hier
    OFOF 682/1Unzulängliche Verkehrsführung führt zu unnötiger Raserei in der Allerheiligenstraße
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 14. August 2018OMOM 3547Unzulängliche Verkehrsführung führt zu unnötiger Raserei in der AllerheiligenstraßeDirektanregung
  3. 4. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 272Unzulängliche Verkehrsführung führt zu unnötiger Raserei in der AllerheiligenstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 24 · 14.08.2018
TO I, TOP 45
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3547 2018 Die Vorlage OF 682/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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