Unzulängliche Verkehrsführung führt zu unnötiger Raserei in der Allerheiligenstraße
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Neues zu Lange Straße per E-MailBegründung
zu unnötiger Raserei in der Allerheiligenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Kreuzung Allerheiligenstraße, Lange Straße folgende Maßnahmen umsetzen zu lassen: Deutliche und eindeutige Beschilderung und Markierung der Geradeausspur sowie der in der Fahrbahnmitte gelegenen Linksabbiegerspur Allerheiligenstraße in Richtung Innenstadt bzw. Main im Bereich der Ampelanlage der Lange Straße. Wesentlich größere und auf den fließenden Verkehr ausgerichtete Tempo-30-Schilder in der Allerheiligenstraße im Bereich der Liegenschaften Battonnstraße 1-3 sowie auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Eine deutlich sichtbare Markierung mit Hinweis auf Tempo-30 im vorgenannten Bereich. Ein Hinweis auf die folgende Tempo-30-Zone (in der Allerheiligenstraße) im Bereich der Ampelanlage vor der Lange Straße. Begründung: Regelmäßig wird verkehrswidrig von der Linksabbiegerspur zur Lange Straße geradeaus in die Allerheiligenstraße gefahren. Dies führt zu gefährlichen Situationen für alle Beteiligten, aber insbesondere für den Radverkehr, da die Allerheiligenstraße zu schmal ist für 2 nebeneinander fahrende Pkw. Allerdings ist die Straße zu breit für eine einzige Fahrspur und lädt damit zum Schnellfahren ein. Die beiden Hinweisschilder auf Tempo-30 können nur mit Mühe gesehen werden, da sie viel zu klein sind. Zusätzlich ist eines der beiden Schilder nicht auf die Fahrbahn gerichtet und macht die gesamte Beschilderung daher nochmals wirkungsloser (siehe Foto). Seit Jahren fordern Bewohnerschaft, Gewerbetreibende und Mitarbeiterinnen und Eltern der verschiedenen Kinder- und Jugendeinrichtungen eine wirkungsvolle Verkehrsberuhigung der Allerheiligenstraße. Die Geschwindigkeiten und die Fallzahlen (das zeigen auch die letzten Zahlen der Verkehrsüberwachung) sind deutlich zu hoch. Die Beschwerdelage reicht bis in den Bereich Stolt -zestraße / Battonnstraße. Wegen der Kindereinrichtungen und der Schulwege ist es auch angebracht, eine Markierung mit Hinweis auf Tempo-30 im Bereich der Allerheiligenstraße / Lange Straße anbringen zu lassen.
Inhalt
Antrag vom 28.07.2018, OF 682/1
Betreff: Unzulängliche Verkehrsführung führt zu unnötiger Raserei in der Allerheiligenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Kreuzung Allerheiligenstraße, Lange Straße folgende Maßnahmen umsetzen zu lassen: Deutliche und eindeutige Beschilderung und Markierung der Geradeausspur sowie der in der Fahrbahnmitte gelegenen Linksabbiegerspur Allerheiligenstraße in Richtung Innenstadt bzw. Main im Bereich der Ampelanlage der Lange Straße. Wesentlich größere und auf den fließenden Verkehr ausgerichtete Tempo-30-Schilder in der Allerheiligenstraße im Bereich der Liegenschaften Battonnstraße 1-3 sowie auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Eine deutlich sichtbare Markierung mit Hinweis auf Tempo-30 im vorgenannten Bereich. Ein Hinweis auf die folgende Tempo-30-Zone (in der Allerheiligenstraße) im Bereich der Ampelanlage vor der Lange Straße.
Begründung: Regelmäßig wird verkehrswidrig von der Linksabbiegerspur zur Lange Straße geradeaus in die Allerheiligenstraße gefahren. Dies führt zu gefährlichen Situationen für alle Beteiligten, aber insbesondere für den Radverkehr, da die Allerheiligenstraße zu schmal ist für 2 nebeneinander fahrende Pkw. Allerdings ist die Straße zu breit für eine einzige Fahrspur und lädt damit zum Schnellfahren ein. Die beiden Hinweisschilder auf Tempo-30 können nur mit Mühe gesehen werden, da sie viel zu klein sind. Zusätzlich ist eines der beiden Schilder nicht auf die Fahrbahn gerichtet und macht die gesamte Beschilderung daher nochmals wirkungsloser (siehe Foto). Seit Jahren fordern Bewohnerschaft, Gewerbetreibende und Mitarbeiterinnen und Eltern der verschiedenen Kinder- und Jugendeinrichtungen eine wirkungsvolle Verkehrsberuhigung der Allerheiligenstraße. Die Geschwindigkeiten und die Fallzahlen (das zeigen auch die letzten Zahlen der Verkehrsüberwachung) sind deutlich zu hoch. Die Beschwerdelage reicht bis in den Bereich Stolt -zestraße / Battonnstraße. Wegen der Kindereinrichtungen und der Schulwege ist es auch angebracht, eine Markierung mit Hinweis auf Tempo-30 im Bereich der Allerheiligenstraße / Lange Straße anbringen zu lassen.Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juli 2018Sie sind hierOFOF 682/1Unzulängliche Verkehrsführung führt zu unnötiger Raserei in der AllerheiligenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. August 2018OMOM 3547Unzulängliche Verkehrsführung führt zu unnötiger Raserei in der AllerheiligenstraßeDirektanregung
- 4. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 272Unzulängliche Verkehrsführung führt zu unnötiger Raserei in der AllerheiligenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme