Nutzungsmöglichkeiten des ehemaligen Gemeindezentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 398
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Gerhart-Hauptmann-Ring — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
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Neues zu Gerhart-Hauptmann-Ring per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2009, OM 3303 entstanden aus Vorlage: OF 449/8 vom 14.05.2009
Betreff: Nutzungsmöglichkeiten des ehemaligen Gemeindezentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 398 Der Magistrat wird gebeten, bei allen denkbaren Überlegungen zu zukünftigen Nutzungen der zurzeit leider leerstehenden Liegenschaft "Ehemaliges Gemeindezentrum", Gerhart-Hauptmann-Ring 398, auch an eine Zweckbestimmung als Kindertagesstätte zu denken.
Begründung: Der Bedarf an Räumlichkeiten für vorschulische Kinderbetreuung ist von der Stadt anerkannt, sie sucht sogar selbst per Annonce stadtweit nach geeigneten Flächen. Außerdem war im Gebäude ja ehemals schon mal eine Kita untergebracht, dessen Eignung steht also schon fest. Diese von uns nicht gewollte Brache - mitten im Wohngebiet - schreit förmlich nach sinnvoller Nutzung! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Mai 2009OFOF 449/8Nutzungsmöglichkeiten des ehemaligen Gemeindezentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 398Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Mai 2009Sie sind hierOMOM 3303Nutzungsmöglichkeiten des ehemaligen Gemeindezentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 398Direktanregung
- 5. August 2009STST 1210Nutzungsmöglichkeiten des ehemaligen Gemeindezentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 398Stellungnahme
- 26. März 2010Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 470Nutzungsmöglichkeiten des ehemaligen Gemeindezentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 398Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats