Nutzungsmöglichkeiten des ehemaligen Gemeindezentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 398
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Bedarf an Räumlichkeiten für vorschulische Kinderbetreuung ist von der Stadt anerkannt, sie sucht sogar selber per Annonce stadtweit nach geeigneten Flächen. Außerdem war im Gebäude ja ehemals schon mal eine KITA untergebracht, dessen Eignung steht also schon fest. Diese von uns nicht gewollte Branche - mitten im Wohngebiet - schreit förmlich nach sinnvoller Nutzung!
Inhalt
Antrag vom 14.05.2009, OF 449/8
Betreff:
Nutzungsmöglichkeiten des ehemaligen Gemeindezentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 398
Der Magistrat wird gebeten,
bei allen denkbaren Überlegungen zu zukünftigen Nutzungen der zurzeit leider leerstehenden Liegenschaft "Ehemaliges Gemeindezentrum“ auch an eine Zweckbestimmung als KITA zu denken.
Begründung:
Der Bedarf an Räumlichkeiten für vorschulische Kinderbetreuung ist von der Stadt anerkannt, sie sucht sogar selber per Annonce stadtweit nach geeigneten Flächen. Außerdem war im Gebäude ja ehemals schon mal eine KITA untergebracht, dessen Eignung steht also schon fest.
Diese von uns nicht gewollte Branche - mitten im Wohngebiet - schreit förmlich nach sinnvoller Nutzung!
Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Mai 2009Sie sind hierOFOF 449/8Nutzungsmöglichkeiten des ehemaligen Gemeindezentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 398Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Mai 2009OMOM 3303Nutzungsmöglichkeiten des ehemaligen Gemeindezentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 398Direktanregung
- 5. August 2009STST 1210Nutzungsmöglichkeiten des ehemaligen Gemeindezentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 398Stellungnahme
- 26. März 2010Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 470Nutzungsmöglichkeiten des ehemaligen Gemeindezentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 398Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Freie Wähler