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Nutzungsmöglichkeiten des ehemaligen Gemeindezentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 398

Vorlagentyp: STMagistrat
45 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2010, ST 470

Betreff:

Nutzungsmöglichkeiten des ehemaligen Gemeindezentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 398

Mit der Stellungnahme ST 200 vom 21.01.2010 hat der Magistrat auf die Anregung OM 3708 des Ortsbeirates für den Ortsbezirk 8 festgestellt, dass die Einrichtung einer Kindertagesstätte im ehemaligen Gemeindezentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 398 durch den Magistrat geprüft wurde. Abschließend hat diese Prüfung ergeben, dass das Gebäude für diesen Zweck ungeeignet ist.

Da das Gebäude unter Denkmalschutz steht, wären auch erforderliche Umbaumaßnahmen nur sehr eingeschränkt möglich und mit erheblichen Kosten verbunden.

Der Bedarf an Kindertageseinrichtungen soll durch andere Maßnahmen gedeckt werden. Im Bereich des Ortsbezirks 8 gibt es bereits Planungen des Hochbauamtes für einen 5-gruppigen Kindertagesstättenneubau in der Heddernheimer Landstraße. Darüber hinaus prüfen verschiedene Träger von Kindertageseinrichtungen Erweiterungen im Bestand durch An- und/oder Neubauten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Mai 2009OFOF 449/8Nutzungsmöglichkeiten des ehemaligen Gemeindezentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 398Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 28. Mai 2009OMOM 3303Nutzungsmöglichkeiten des ehemaligen Gemeindezentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 398Direktanregung
  3. 5. August 2009STST 1210Nutzungsmöglichkeiten des ehemaligen Gemeindezentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 398Stellungnahme
  4. 26. März 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 45 Wochen
    STST 470Nutzungsmöglichkeiten des ehemaligen Gemeindezentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 398
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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