Ein Familienzentrum für das südliche Ostend - Künftige Nutzung der Räume ehemalige Gerhart-Hauptmann-Schule
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Anregung an den Magistrat vom 26.05.2009, OM 3295 entstanden aus Vorlage: OF 496/4 vom 31.03.2009
Betreff: Ein Familienzentrum für das südliche Ostend - Künftige Nutzung der Räume ehemalige Gerhart-Hauptmann-Schule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, nach dem Umzug der Haupt- und Gesamtschule Innenstadt in das Gebäude Lange Straße die Räume der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule für das Nachbarschaftszentrum Ostend und eine U 3-Betreuungseinrichtung, ein Familienzentrum sowie als Erweiterung für die Uhlandschule und ggf. für die KT 119 zu nutzen.
Begründung: Im Gebiet südliches Ostend mit seinen vielfältigen Problemlagen sollte baldmöglichst ein Familienzentrum geschaffen werden. Ein solches Zentrum muss eng an Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder angebunden sein und würde dann eine wichtige Funktion im präventiven Bereich erfüllen können. Das Nachbarschaftszentrum Ostend (NBZ) strebt eine Ausweitung der Konzeption in Richtung eines Kinder- und Familienzentrums an. Diese für den Stadtteil für sämtliche Altersgruppen wichtige Einrichtung sieht jedoch für den Verbleib in den zurzeit genutzten Räumen in der Uhlandstraße langfristig keine Perspektive aufgrund der Modernisierungs- und Umbaupläne des derzeitigen Eigentümers. Deshalb müssen für diese Einrichtung andere Räume gefunden werden, die auch die Ausweitung der Konzeption ermöglichen. Im Ostend fehlen Plätze für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Das NBZ bietet bereits jetzt eine Kleinkindbetreuung in beschränktem Ausmaß an, die Nachfrage ist sehr viel höher als Plätze vorhanden sind. Mit der Neubebauung beim Ernst-Achilles-Platz werden weitere Mietwohnungen entstehen. Es ist zu erwarten, dass der Bedarf für die Kinderbetreuung in Krippe, Kindergarten und Hort in diesem Quartier weiter steigen wird. Die Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren im erforderlichen Maße ist ab 2013 ohnehin verpflichtend. Die Uhlandschule soll zu einer Ganztagsschule weiterentwickelt werden. Hierzu sind zusätzliche Räume erforderlich, nicht nur für die erforderliche Mittagsversorgung, sondern auch Fachräume (Werken) und Räume für Betreuungs- und Freizeitangebote. Es bietet sich dabei auch an, die bestehende Horteinrichtung KT 119 (derzeit Hanauer Landstraße gegenüber der Schule) räumlich enger mit der Grundschule zu verknüpfen. Nicht zuletzt könnte so der Schulhof der Uhlandschule, der durch Initiative von Familien und Einrichtungen im Ostend und durch private Spenden zu einem Spielhof umgestaltet wurde, auch von in der KT 119 betreuten Kindern genutzt werden. Dieser Hof soll und muss als Spielfläche für Kinder im südlichen Ostend erhalten bleiben. Die enge räumliche Verknüpfung von Nachbarschafts- und Familienzentrum, Krippe, Kindergarten und Horten sowie der Grundschule hilft, vielerlei organisatorische Probleme (Vorklassenunterricht, Nachmittagsangebot Uhlandschule und Hort) zu lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. März 2009OFOF 496/4Ein Familienzentrum für das südliche Ostend - Künftige Nutzung der Räume ehemalige Gerhart-Hauptmann-SchuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. April 2009OFOF 504/4Ein Familienzentrum für das südliche Ostend: Künftige Nutzung der Räume in der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. Mai 2009Sie sind hierOMOM 3295Ein Familienzentrum für das südliche Ostend - Künftige Nutzung der Räume ehemalige Gerhart-Hauptmann-SchuleDirektanregung
- 11. August 2009Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1224Ein Familienzentrum für das südliche Ostend - Künftige Nutzung der Räume ehemalige Gerhart-Hauptmann-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats