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Ein Familienzentrum für das südliche Ostend - Künftige Nutzung der Räume ehemalige Gerhart-Hauptmann-Schule

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2009, ST 1224

Betreff:

Ein Familienzentrum für das südliche Ostend - Künftige Nutzung der Räume ehemalige Gerhart-Hauptmann-Schule

Das Gebäude der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule wird von der Haupt- und Realschule Innenstadt noch bis mindestens Ende 2010 benötigt.

Nach Auszug der Haupt- und Realschule Innenstadt sind zunächst Renovierungsmaßnahmen in dem Gebäude erforderlich.

Danach soll vorrangig die Abendhaupt- und Realschule dieses Gebäude nutzen – auch mit Angeboten am Vormittag. Es besteht dort bereits eine Dependance. Die Uhlandschule hat beim Stadtschulamt bereits Bedarf für ihre Ganztagsentwicklung angemeldet.

Ob dann über die schulischen Nutzungen hinaus noch Raumkapazitäten bestehen, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

Im Rahmen der Arbeit im Bereich der Familienbildungsstätte des Nachbarschaftszentrums Ostend gibt es ein Betreuungsangebot für Kinder von ca. 1 3/4 bis 3 Jahre an 4 Tagen von 9:00 bis 12:00 Uhr. Entstanden ist dies aus einer Elterninitiative und wird bis heute durchgeführt mit einer erfahrenen Pädagogin und einem Elterndienst. Es besteht allerdings seit Jahren der Wunsch nach mehr Kinderbetreuungsplätzen.

Das Nachbarschaftszentrum Ostend hatte durch einen Wechsel des Vermieters in der Liegenschaft Uhlandstrasse 50 eine Mieterhöhung von jährlich ca. 10.000,-- €. Ein entsprechender Vergleich über eine Nachforderung für die vergangenen Jahre wurde mittlerweile abgeschlossen. Die entstehenden Mehrkosten müssen aus budgeterwirtschafteten Mitteln gedeckt werden. Dies ist zurzeit nur für 2009 gesichert.

Die jetzigen Räume in der Uhlandstrasse 50 sind ausreichend, um den Betrieb des Nachbarschaftszentrums Ostend im Rahmen der aktuellen Konzeption weiterzuführen.

Die Konzeptionellen Anforderungen an ein Kinder- und Familienzentrum sind in den "Anforderungen für die Förderung von Kinder- und Familienzentren in Kooperationsprojekten von Kindertageseinrichtungen und Familienbildungsstätten durch das Stadtschulamt Frankfurt am Main“ am 09.02.09 vom Jugendhilfeausschuss beschlossen worden.

Demnach ist ein wesentlicher konzeptioneller Bestandteil eines Kinder- und Familienzentrums immer eine Kindertageseinrichtung. Das Nachbarschaftszentrum Ostend bietet seinerseits das oben beschriebene Betreuungsangebot im Rahmen der Familienbildungsstätte an, dieses ist allerdings als Angebotsform keine Kindertageseinrichtung im Sinne des § 22 SGB VIII.

Über die weitern Standorte von Kinder- und Familienzentren wird der Jugendhilfeausschuss nach entsprechend abgestimmter Planung von Jugend- und Sozialamt (mit seiner Zuständigkeit für die Sozialberichtserstattung und die Familienbildungsstätten) und dem Stadtschulamt (mit seiner Zuständigkeit für Kindertageseinrichtungen) entscheiden.

Für den nötigen Ausbau der Angebote für Kinder unter 3 Jahren sind im Ostend mehrere Projekte in Planung. Unter anderem wird (voraussichtlich Ende 2010) in der Oskar-von-Miller-Strasse 34 ein Kindertagestätten-Neubau entstehen. Dieser durch das Hochbauamt errichtete Neubau wird als reine Krippe betrieben werden. Die Betriebsträgerschaft wird im Laufe des Jahres 2009 durch das Stadtschulamt ausgeschrieben.

Auch über das Sofortprogramm Kinderbetreuung sind einige Projekte im Ostend in Planung, u.a. in der Henschelstrasse, in der Wittelsbacher Allee, im Sandweg und in der Obermainanlage.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. März 2009OFOF 496/4Ein Familienzentrum für das südliche Ostend - Künftige Nutzung der Räume ehemalige Gerhart-Hauptmann-SchuleOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 21. April 2009OFOF 504/4Ein Familienzentrum für das südliche Ostend: Künftige Nutzung der Räume in der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 26. Mai 2009OMOM 3295Ein Familienzentrum für das südliche Ostend - Künftige Nutzung der Räume ehemalige Gerhart-Hauptmann-SchuleDirektanregung
  4. 11. August 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 1224Ein Familienzentrum für das südliche Ostend - Künftige Nutzung der Räume ehemalige Gerhart-Hauptmann-Schule
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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