eungesheimTitel/Betreff: Umfassende Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Bundesautobahn A.661 im Ortsbezirk.10
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Hofhausstraße — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Sperrung der Hofhausstraße hier: Informationspolitik des Magistrats15.09.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Fehlende Beschilderung zur Sperrung der Hofhausstraße aus Richtung Frankfurter Bogen, Preungesheim11.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Optimierung der Auffahrt von der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße in Richtung Innenstadt ohne Versiegelung04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Anregung an den Magistrat vom 06.09.2011, OM 319 entstanden aus Vorlage: OF 62/10 vom 20.08.2011
Betreff: Umfassende Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Bundesautobahn A 661 im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, a) durch Ergänzungspflanzungen vorhandene Lücken an den Lärmschutzwällen im Frankfurter Bogen zu schließen: aa) Im Bereich des auslaufenden Lärmschutzdammes bis zur Brücke über die Bundesautobahn A 661 (Hofhausstraße), erforderliche Länge ca. 40 - 60 Meter, Breite ca. 4 - 8 Meter; siehe Anlage, Maßnahme 1; ab) zwischen dem Wirtschaftsweg und der Autobahnböschung, erforderliche Länge ca. 20 Meter, Breite ca. 4 - 8 Meter; siehe Anlage, Maßnahme 2; b) die Brachflächen nördlich der Boskoopstraße im Rahmen der Realisierung des geplanten Volksparkes mit einem weiteren Schutzwall zu bepflanzen (erforderliche Länge ca. 350 Meter, Breite ca. 30 Meter, Aufwachshöhe ca. 8 - 15 Meter; siehe Anlage, Maßnahme 3); c) zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja, wie die weiteren an beziehungsweise durch Brücken entstehenden Lärmschutzlücken geschlossen werden können.
Begründung: Die Bundesautobahn A 661 stellt eine der maßgeblichen Ost-West-Verbindungen sowohl für den innerstädtischen als auch den überregionalen Verkehr dar. Sie dient vielen Arbeitnehmern im Ortsbezirk 10 als schneller Zubringer zu ihren Arbeitsplätzen im Rhein-Main-Gebiet und leistet damit einen Beitrag zur Attraktivität der Stadtteile des Ortsbezirkes 10. Diese grundlegende infrastrukturelle Bedeutung ist mit dem Ruhebedürfnis der Anwohner an der Bundesautobahn 661, insbesondere im Frankfurter Bogen, in Einklang zu bringen. Die Maßnahmen zu a), b) und c) würden einer spürbaren Verminderung der Lärmbelastung bei gleichbleibender Geschwindigkeit beziehungsweise Mobilität der Verkehrsteilnehmer dienen. Die Ergänzung der Lärmschutzwälle ist zudem relativ schnell und mit verhältnismäßig geringen Kosten umsetzbar, da sie im alleinigen Aufgabenbereich der Stadt Frankfurt liegen. Anlage 1 (ca. 1,4 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2011OFOF 62/10eungesheimFraktion: CDUTitel/Betreff: Umfassende Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Bundesautobahn 661 im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag
- 6. September 2011Sie sind hierOMOM 319eungesheimTitel/Betreff: Umfassende Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Bundesautobahn A.661 im Ortsbezirk.10Direktanregung
- 2. Dezember 2011STST 1303eungesheimTitel/Betreff: Umfassende Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Bundesautobahn A 661 im Ortsbezirk 10Stellungnahme
- 10. September 2012Antwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 1445eungesheimTitel/Betreff: Umfassende Lärmschutzmaßnahme im Bereich der Bundesautobahn A661 im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats