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eungesheimFraktion: CDUTitel/Betreff: Umfassende Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Bundesautobahn 661 im Ortsbezirk 10

Vorlagentyp: OF
55 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Bereich der Bundesautobahn 661 im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, a) durch Ergänzungspflanzungen vorhandene Lücken an den Lärmschutzwällen im Frankfurter Bogen zu schließen: aa) im Bereich des auslaufenden Lärmschutzdammes bis zur Brücke über die BAB 661 (Hofhausstraße), erforderliche Länge ca. 40-60m, Breite ca. 4-8m; siehe Anlage, Maßnahme 1, bb) zwischen dem Wirtschaftsweg und der Autobahnböschung, erforderliche Länge ca. 20m, Breite ca. 4-8 m; siehe Anlage, Maßnahme 2, b) die Brachflächen nördlich der Boskoopstraße im Rahmen der Realisierung des geplanten Volksparkes mit einem weiteren Schutzwall zu bepflanzen (erforderliche Länge ca. 350m, Breite ca. 30 m, Aufwachshöhe ca. 8-15m; siehe Anlage, Maßnahme 3), c) zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja wie die weiteren an beziehungsweise durch Brücken entstehenden Lärmschutzlücken geschlossen werden können, d) eine Studie in Auftrag zu geben, welche bezüglich verschiedener simulierter Geschwindigkeitsbegrenzungen - beispielsweise Tempo 100 - Auskunft über den jeweils möglichen Verkehrsfluss (inklusive eventueller Staugefahr) als auch die jeweilige Lärmbelastung gibt, e) in Verbindung mit den zuständigen Stellen dafür Sorge zu tragen, dass sowohl im Rahmen künftiger Ausbesserungsmaßnahmen als auch im Zuge des geplanten Ausbaues der BAB 661 die Verwendung von Flüsterasphalt zwingend vorgeschrieben wird. Begründung: Die BAB 661 stellt eine der maßgeblichen Ost-West-Verbindungen sowohl für den innerstädtischen als auch den überregionalen Verkehr dar. Sie dient vielen Arbeitnehmern im Ortsbezirk 10 als schneller Zubringer zu ihren Arbeitsplätzen im Rhein-Main-Gebiet und leistet damit einen Beitrag zur Attraktivität der Stadtteile des Ortsbezirkes 10. Diese grundlegende infrastrukturelle Bedeutung ist mit dem Ruhebedürfnis der Anwohner an der BAB 661, insbesondere im Frankfurter Bogen, in Einklang zu bringen. Die Maßnahmen zu a), b), c) und e) würden einer spürbaren Verminderung der Lärmbelastung bei gleichbleibender Geschwindigkeit beziehungsweise Mobilität der Verkehrsteilnehmer dienen. Die Ergänzung der Lärmschutzwälle (Anträge zu a) und b)) ist zudem relativ schnell und mit verhältnismäßig geringen Kosten umsetzbar, da sie im alleinigen Aufgabenbereich der Stadt Frankfurt liegt. Die durch die geforderte Studie ermittelten Daten sollen eine verlässliche Basis für eventuelle Geschwindigkeitsbegrenzungen liefern, welche den genannten Ausgleich zwischen Mobilitäts- und Ruhebedürfnis schaffen können. Anlage 1 (ca. 1,4 MB)

Inhalt

Antrag vom 20.08.2011, OF 62/10

Betreff: Umfassende Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Bundesautobahn 661 im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, a) durch Ergänzungspflanzungen vorhandene Lücken an den Lärmschutzwällen im Frankfurter Bogen zu schließen: aa) im Bereich des auslaufenden Lärmschutzdammes bis zur Brücke über die BAB 661 (Hofhausstraße), erforderliche Länge ca. 40-60m, Breite ca. 4-8m; siehe Anlage, Maßnahme 1, bb) zwischen dem Wirtschaftsweg und der Autobahnböschung, erforderliche Länge ca. 20m, Breite ca. 4-8 m; siehe Anlage, Maßnahme 2, b) die Brachflächen nördlich der Boskoopstraße im Rahmen der Realisierung des geplanten Volksparkes mit einem weiteren Schutzwall zu bepflanzen (erforderliche Länge ca. 350m, Breite ca. 30 m, Aufwachshöhe ca. 8-15m; siehe Anlage, Maßnahme 3), c) zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja wie die weiteren an beziehungsweise durch Brücken entstehenden Lärmschutzlücken geschlossen werden können, d) eine Studie in Auftrag zu geben, welche bezüglich verschiedener simulierter Geschwindigkeitsbegrenzungen - beispielsweise Tempo 100 - Auskunft über den jeweils möglichen Verkehrsfluss (inklusive eventueller Staugefahr) als auch die jeweilige Lärmbelastung gibt, e) in Verbindung mit den zuständigen Stellen dafür Sorge zu tragen, dass sowohl im Rahmen künftiger Ausbesserungsmaßnahmen als auch im Zuge des geplanten Ausbaues der BAB 661 die Verwendung von Flüsterasphalt zwingend vorgeschrieben wird.

Begründung: Die BAB 661 stellt eine der maßgeblichen Ost-West-Verbindungen sowohl für den innerstädtischen als auch den überregionalen Verkehr dar. Sie dient vielen Arbeitnehmern im Ortsbezirk 10 als schneller Zubringer zu ihren Arbeitsplätzen im Rhein-Main-Gebiet und leistet damit einen Beitrag zur Attraktivität der Stadtteile des Ortsbezirkes 10. Diese grundlegende infrastrukturelle Bedeutung ist mit dem Ruhebedürfnis der Anwohner an der BAB 661, insbesondere im Frankfurter Bogen, in Einklang zu bringen. Die Maßnahmen zu a), b), c) und e) würden einer spürbaren Verminderung der Lärmbelastung bei gleichbleibender Geschwindigkeit beziehungsweise Mobilität der Verkehrsteilnehmer dienen. Die Ergänzung der Lärmschutzwälle (Anträge zu a) und b)) ist zudem relativ schnell und mit verhältnismäßig geringen Kosten umsetzbar, da sie im alleinigen Aufgabenbereich der Stadt Frankfurt liegt. Die durch die geforderte Studie ermittelten Daten sollen eine verlässliche Basis für eventuelle Geschwindigkeitsbegrenzungen liefern, welche den genannten Ausgleich zwischen Mobilitäts- und Ruhebedürfnis schaffen können. Anlage 1 (ca. 1,4 MB)Beratung im Ortsbeirat: 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. August 2011Sie sind hier
    OFOF 62/10eungesheimFraktion: CDUTitel/Betreff: Umfassende Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Bundesautobahn 661 im Ortsbezirk 10
    Ortsbeiratsantrag
  2. 6. September 2011OMOM 319eungesheimTitel/Betreff: Umfassende Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Bundesautobahn A.661 im Ortsbezirk.10Direktanregung
  3. 2. Dezember 2011STST 1303eungesheimTitel/Betreff: Umfassende Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Bundesautobahn A 661 im Ortsbezirk 10Stellungnahme
  4. 10. September 2012Antwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 1445eungesheimTitel/Betreff: Umfassende Lärmschutzmaßnahme im Bereich der Bundesautobahn A661 im Ortsbezirk 10Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 4 · 06.09.2011
TO I, TOP 14
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 319 2011 Die Vorlage OF 62/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Absätze d) und e) ersatzlos gestrichen werden.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen