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Nachbestellung von leiseren Kehrmaschinen

Vorlagentyp: OM
46 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

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Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3133 entstanden aus Vorlage: OF 606/1 vom 21.04.2018

Betreff: Nachbestellung von leiseren Kehrmaschinen Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen der Neubeschaffung oder Nachbestellung von Kehrmaschinen für die Reinigung von Straßen im Ortsbezirk 1 ausschließlich Kehrmaschinen angeschafft werden, die über eine Schallleistungspegelgrenze verfügen, die mindestens zehn Dezibel (dB) unter dem dB-Wert liegt, der von den heutigen Modellen erreicht wird (Zielwert: 90 dB Schallleistung). Ferner wird der Magistrat aufgefordert, der in der Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Mai 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen beziehungsweise im nationalen Recht in der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV), Abschnitt 2, § 3 (Anhang, Punkt 46) festgelegten Kennzeichnungspflicht für den Schallleistungspegel nachzukommen und alle Kehrmaschinen mit der entsprechenden korrekten Kennzeichnung (siehe Beispiel) versehen zu lassen. Quelle: TÜV Süddeutschland

Begründung: Für Kehrmaschinen gibt es heute in der EU keine vom Hersteller einzuhaltenden Lärmemissionsgrenzwerte, sondern lediglich eine Kennzeichnungspflicht, bei der der Schallleistungspegel nach den Vorgaben der DIN EN ISO 3744 zu ermitteln ist. Die von der FES benutzen Kehrmaschinen der Firma Hako (Citymaster 2000, ggf. 2200) haben laut ihrer technischen Daten für die Lärmemission "unter üblichen Einsatzbedingungen" einen Schallleistungspegelwert von 112 dB. Bei installiertem optionalem Lärmschutzpaket und verringerter Gebläsedrehzahl ist ein unterer möglicher Schallleistungspegelwert von 99 dB angegeben. In den technischen Angaben eines Wettbewerberprodukts findet sich gar kein Hinweis auf die emittierte Schallleistung. Der Schallleistungspegel der im Ortsbezirk 1 eingesetzten Kehrmaschinen bewegt sich damit für das Hörempfinden - verglichen mit den untenstehenden Tabellen - irgendwo zwischen Motorkettensäge und Bagger oder Trompete bzw. Trommel: (https://www.ce-richtlinien.eu/alles/richtlinien/Masch inen/Leitfaeden_und_Kommentierungen/SUVA_Laer-memmissionsmessung_von_Maschinen.p df, https://de.m.wikipedia.org/wiki/Schallleistung#Schallleistungs- pegel) Zur weiteren Einordnung: Die Süddeutsche Zeitung schrieb zu dem Thema am 17. Mai 2010: "Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass bei Straßenlärm, der im Haus einen Schallpegel von 65 Dezibel erreicht, das Risiko für Herz-Kreislaufstörungen um 20 Prozent höher ist, als bei 50 bis 55 Dezibel. 80 bis 100 dB (A) erreichen vorbeifahrende Lkws, Motorsägen oder Winkelschleifer. Hier droht bei Dauerlärm bereits der Gehörschaden. Bei 110 dB (A) ist die Schmerzgrenze erreicht. Kreissägen und Presslufthämmer liegen in diesem Bereich, aber auch der Lärm in Diskotheken oder die Musik aus dem Walkman." Die im Ortsbezirk 1 eingesetzten Kehrmaschinen sind möglicherweise nicht alle mit den gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungen des Schallleistungspegels (s. Bsp. vorne) versehen. Dies würde einen Verstoß gegen geltendes Recht darstellen und wäre der Transparenz über die Schallbelastung für die Bürger abträglich. Die Maschinen sind (auf Anregung des Ortsbeirates) im Gallus in hoher Frequenz (dreimal die Woche) im Einsatz. Der dabei von den Maschinen verursachte Lärm wird von den Anwohnern als belastend empfunden und senkt die Lebensqualität, die durch den Einsatz der Reinigungsmaschinen gerade erhöht werden sollte (jetzt gibt es zwar weniger Schmutz, dafür aber viel mehr Lärm). Die Aufnahme eines um mindestens zehn dB niedrigeren Schallleistungspegels (Zielwert: 90 dB Schallleistung) als Beschaffungskriterium soll Druck auf die Hersteller ausüben, mit den angebotenen Maschinen den Bedürfnissen der Frankfurter Bürgerschaft für einen echten Gewinn an Lebensqualität (weniger Schmutz bei geringem durch die Reinigung verursachten Geräuschpegel) gerecht zu werden. Die von der FES im Juni 2015 vorgestellte "neue lärmreduzierte Kleinkehrmaschine" (http://www.fes-frankfurt.de/presse/pressemitteilungen/03062015-fes-stellt-neue- laermreduzierte-kleinkehr-maschine-vor) wurde in der Pressemitteilung ohne genaue Typenangaben und ohne Schallleistungspegelvergleichswerte vorgestellt (s. Link) und kommt entweder im Gallus nicht zum Einsatz oder ist nicht ausreichend leiser, um die Verringerung der Schallemission für die Anwohner auch erlebbar zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. April 2018OFOF 606/1Nachbestellung von leiseren KehrmaschinenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 8. Mai 2018Sie sind hier
    OMOM 3133Nachbestellung von leiseren Kehrmaschinen
    Direktanregung
  3. 6. August 2018STST 1520Nachbestellung von leiseren KehrmaschinenStellungnahme
  4. 14. Oktober 2018OFOF 769/1Leisere Kehrmaschinen sind machbar, merkt der zufriedene NachbarOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 30. Oktober 2018OAOA 328Leisere Kehrmaschinen sind machbar, merkt der zufriedene NachbarAnregung
  6. 11. März 2019Antwort des Magistrats · nach 46 WochenBB 95Leisere Kehrmaschinen sind machbar, merkt der zufriedene NachbarMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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